25.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von Änderungen an IFRS 11

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IFRS 11 definiert, welche Art von gemeinschaftlicher Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen besteht.

Die Europäische Union hat im heutigen Amtsblatt die Verordnungen zur Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit der veröffentlichten Verordnung werden Änderungen an IFRS 11 „Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten“ übernommen. IFRS 11 schreibt vor, dass eine an einer gemeinsamen Vereinbarung beteiligte Partei die Art der gemeinsamen Vereinbarung, in die sie eingebunden ist, mittels Beurteilung ihrer Rechte und Verpflichtungen zu bestimmen und diese Rechte und Verpflichtungen entsprechend der Art der gemeinsamen Vereinbarung zu bilanzieren hat.

(DRSC vom 25.11.2015/ Viola C. Didier)


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