Die EU hat nunmehr die Verordnung (EG) Nr. 2015/2441 veröffentlicht, die Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse“ vorsieht.
Mit der neuen Verordnung werden Änderungen an IAS 27 Equity-Methode in Einzelabschlüssen übernommen. Durch die in 2003 überarbeitete Version des IAS 27 wurden die Vorschriften in Bezug auf die Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss eines Investors geändert. Während zuvor drei Methoden für die Bewertung dieser Anteile zugelassen waren (fortgeführte Anschaffungskosten, Equity-Methode oder Bewertung als zur Veräußerung verfügbar nach IAS 39), wurde die Möglichkeit zur Anwendung der Equity-Methode gestrichen. Diese Vorschriften wurden auch in IAS 27 Einzelabschlüsse (2011) übernommen.
Anwendung der Equity-Methode wieder zulässig
Im Zuge der Agendakonsultation 2011 des IASB wurde jedoch Kritik an dieser Änderung geäußert. So erfordert das nationale Recht einiger Jurisdiktionen die Anwendung der Equity-Methode für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss eines Investors. Im Dezember 2012 wurde daher das Projekt zur Erörterung der erneuten Einführung der Option zur Anwendung der Equity-Methode auf die IASB-Agenda genommen. Nun wird durch die Verordnung die Anwendung der Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss eines Investors wieder zugelassen.
Die Änderungen sind spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
(DRSC vom 28.12.2015/ Viola C. Didier)