08.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme der IFRS nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©7razer/fotolia.com

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) referierten Vertreter des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie über britische Prüfungsreformen und die britische Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt (Brexit).

Deloitte IASplus berichtet über die wichtigsten Aussagen zu den IFRS-bezogenen Aspekten:

IFRS-Bezeichnung nach dem Brexit

Es liegt im eigenen Interesse Großbritanniens, weiterhin IFRS anzuwenden. Nach dem Brexit werden die IFRS in Großbritannien als „UK-adopted international accounting standards“ bezeichnet. Es gibt bereits eine Gesetzgebung, die Folgendes vorsieht:

  • Übernahme und Einfrieren bestehender, von der EU übernommener IFRS zum Zeitpunkt des EU-Ausstiegs
  • Übertragung der Befugnisse der Europäischen Kommission in Bezug auf die Übernahme der IFRS auf den Minister und
  • Einrichtung eines Mechanismus für die Weiterübertragung dieser Befugnisse an einen Übernahmeboard (erwartet für das neue Jahr).

Der neue Übernahmeboard

Der neue Übernahmeboard wird unter dem britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) angesiedelt, aber ausreichend unabhängig sein. Er wird aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden, teilzeitlich tätigen Boardmitgliedern und 12–15 Mitarbeitern bestehen und auch für den Einfluss der zu übernehmenden Verlautbarungen verantwortlich sein (z.B. Einreichung von Stellungnahmen an den IASB).

Der FRC wird nach dem Brexit ersetzt

Der FRC, der derzeitige Standardsetzer, wird irgendwann durch ein neues Gremium, die Audit, Reporting and Governance Authority (ARGA), ersetzt; er hat erst kürzlich eine neue Führung erhalten und wird weiterhin für UK-GAAP sowie für den strategischen Bericht und damit für die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich sein.

Neu: Das Statutory Instrument (SI) 2019/685

Zu den bereits geltenden Rechtsvorschriften gehört das Statutory Instrument (SI) 2019/685, das am Tag des EU-Austritts in Kraft tritt und die Übernahmebefugnisse der Europäischen Kommission auf den Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie überträgt. In der Verordnung 7 sind die Übernahmekriterien festgelegt, die nahezu identisch mit den Kriterien der IAS-Verordnung sind.

Alle Gesetze beziehen sich auf das „Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU“. Es wird kein fester Termin genannt.

(Deloitte IASplus vom 01.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


18.09.2025

Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Russland und China gelten laut Bitkom 2025 als Hauptquellen für Cyberangriffe auf Unternehmen mit je 46 % der Nennungen.

weiterlesen
Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.09.2025

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die ESEF-Taxonomie wird an die aktuellen IFRS-Standards angepasst; ein Schritt, der technische, aber auch inhaltliche Auswirkungen auf die Berichterstattung hat.

weiterlesen
ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank