08.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme der IFRS nach dem Brexit

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Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) referierten Vertreter des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie über britische Prüfungsreformen und die britische Übernahme der IFRS nach dem EU-Austritt (Brexit).

Deloitte IASplus berichtet über die wichtigsten Aussagen zu den IFRS-bezogenen Aspekten:

IFRS-Bezeichnung nach dem Brexit

Es liegt im eigenen Interesse Großbritanniens, weiterhin IFRS anzuwenden. Nach dem Brexit werden die IFRS in Großbritannien als „UK-adopted international accounting standards“ bezeichnet. Es gibt bereits eine Gesetzgebung, die Folgendes vorsieht:

  • Übernahme und Einfrieren bestehender, von der EU übernommener IFRS zum Zeitpunkt des EU-Ausstiegs
  • Übertragung der Befugnisse der Europäischen Kommission in Bezug auf die Übernahme der IFRS auf den Minister und
  • Einrichtung eines Mechanismus für die Weiterübertragung dieser Befugnisse an einen Übernahmeboard (erwartet für das neue Jahr).

Der neue Übernahmeboard

Der neue Übernahmeboard wird unter dem britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) angesiedelt, aber ausreichend unabhängig sein. Er wird aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden, teilzeitlich tätigen Boardmitgliedern und 12–15 Mitarbeitern bestehen und auch für den Einfluss der zu übernehmenden Verlautbarungen verantwortlich sein (z.B. Einreichung von Stellungnahmen an den IASB).

Der FRC wird nach dem Brexit ersetzt

Der FRC, der derzeitige Standardsetzer, wird irgendwann durch ein neues Gremium, die Audit, Reporting and Governance Authority (ARGA), ersetzt; er hat erst kürzlich eine neue Führung erhalten und wird weiterhin für UK-GAAP sowie für den strategischen Bericht und damit für die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich sein.

Neu: Das Statutory Instrument (SI) 2019/685

Zu den bereits geltenden Rechtsvorschriften gehört das Statutory Instrument (SI) 2019/685, das am Tag des EU-Austritts in Kraft tritt und die Übernahmebefugnisse der Europäischen Kommission auf den Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie überträgt. In der Verordnung 7 sind die Übernahmekriterien festgelegt, die nahezu identisch mit den Kriterien der IAS-Verordnung sind.

Alle Gesetze beziehen sich auf das „Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU“. Es wird kein fester Termin genannt.

(Deloitte IASplus vom 01.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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