• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Übergangszuschuss als Leistung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

21.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Übergangszuschuss als Leistung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der bAV, die der Insolvenzsicherung durch den (PSV) unterliegt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich aktuell mit einem Fall beschäftigt, in welchem bei der früheren, inzwischen insolventen Arbeitgeberin des Klägers eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung eines Übergangszuschusses galt. Dieser sollte während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs gezahlt werden, wenn der Versorgungsberechtigte im unmittelbaren Anschluss an die aktive Dienstzeit bei der Arbeitgeberin pensioniert wird.

PSV bezweifelt Versorgungszweck

Seit Januar 2015 bezieht der Kläger neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Dieser ist der Auffassung, er müsse nicht für den Übergangszuschuss eintreten, weil es sich nicht um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handele. Es fehle am erforderlichen Versorgungszweck.

Übergangszuschuss hat Versorgungscharakter

Das BAG hat der Klage mit Urteil vom 20.03.2018 (3 AZR 277/16) überwiegend stattgegeben. Der Übergangszuschuss knüpft an ein vom Betriebsrentengesetz erfasstes Risiko an. Er dient nicht der Überbrückung von Zeiträumen bis zum Eintritt des Versorgungsfalls. Vielmehr bezweckt er, den Lebensstandard des Arbeitnehmers mit Eintritt in den Ruhestand zu verbessern. Damit hat der Übergangszuschuss – auch wenn er lediglich vorübergehend gewährt wird – Versorgungscharakter.

(BAG, PM vom 20.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign / fotolia.com


26.11.2025

Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Die EU-Kommission plant eine SFDR-Überarbeitung, um ESG-Offenlegungspflichten zu vereinfachen und ein neues Kategorisierungssystem für Finanzprodukte einzuführen.

weiterlesen
Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com


26.11.2025

Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Mit der Veröffentlichung zusätzlicher Mustervermerke erweitert das IAASB die Anwendungshilfen für Nachhaltigkeitsprüfungen nach ISSA 5000.

weiterlesen
Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank