• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

29.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

Beitrag mit Bild

Qualitätskontrolle: Praxen mit Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Juli 2017 müssen die Frist beachten, da sonst eine Löschung droht.

Das APAReG und seine Folgen: Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle.

Das APAReG ist am 5. April 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt mit seinen wesentlichen Regelungen am 17. Juni 2016 in Kraft. Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle. Sie müssen nach den gesetzlichen Vorgaben die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablaufdatum ihrer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung durchführen.

Schwere Folgen der Fristversäumung

Der Qualitätskontrollbericht muss bis zu diesem Datum bei der Wirtschaftsprüferkammer eingehen (§ 136 Abs. 2 WPO in der Fassung des APAReG). Anderenfalls müsste die Kommission für Qualitätskontrolle über die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister entscheiden (§ 57a Abs. 6a Satz 2 Nr. 1 WPO). Nach einer Löschung kann eine Praxis nicht mehr als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB bestellt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die WPK hat diese Praxen bereits rechtzeitig daran erinnert, dass ihre Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung abläuft.

(WPK vom 28.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank