• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

29.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

Beitrag mit Bild

Qualitätskontrolle: Praxen mit Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Juli 2017 müssen die Frist beachten, da sonst eine Löschung droht.

Das APAReG und seine Folgen: Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle.

Das APAReG ist am 5. April 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt mit seinen wesentlichen Regelungen am 17. Juni 2016 in Kraft. Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle. Sie müssen nach den gesetzlichen Vorgaben die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablaufdatum ihrer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung durchführen.

Schwere Folgen der Fristversäumung

Der Qualitätskontrollbericht muss bis zu diesem Datum bei der Wirtschaftsprüferkammer eingehen (§ 136 Abs. 2 WPO in der Fassung des APAReG). Anderenfalls müsste die Kommission für Qualitätskontrolle über die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister entscheiden (§ 57a Abs. 6a Satz 2 Nr. 1 WPO). Nach einer Löschung kann eine Praxis nicht mehr als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB bestellt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die WPK hat diese Praxen bereits rechtzeitig daran erinnert, dass ihre Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung abläuft.

(WPK vom 28.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)