• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

29.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übergangsregelung zur Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle

Beitrag mit Bild

Qualitätskontrolle: Praxen mit Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Juli 2017 müssen die Frist beachten, da sonst eine Löschung droht.

Das APAReG und seine Folgen: Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle.

Das APAReG ist am 5. April 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt mit seinen wesentlichen Regelungen am 17. Juni 2016 in Kraft. Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle. Sie müssen nach den gesetzlichen Vorgaben die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablaufdatum ihrer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung durchführen.

Schwere Folgen der Fristversäumung

Der Qualitätskontrollbericht muss bis zu diesem Datum bei der Wirtschaftsprüferkammer eingehen (§ 136 Abs. 2 WPO in der Fassung des APAReG). Anderenfalls müsste die Kommission für Qualitätskontrolle über die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister entscheiden (§ 57a Abs. 6a Satz 2 Nr. 1 WPO). Nach einer Löschung kann eine Praxis nicht mehr als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB bestellt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die WPK hat diese Praxen bereits rechtzeitig daran erinnert, dass ihre Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung abläuft.

(WPK vom 28.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©8vfanrf /123rf.com


23.10.2026

Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Wer nach dem Jobwechsel eigenes Kapital in virtuelle Mitarbeiteroptionen investiert, kann steuerlich erheblich profitieren.

weiterlesen
Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


23.10.2026

Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Finanzielle Sorgen belasten Beschäftigte zunehmend und machen gezielte Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen immer wichtiger.

weiterlesen
Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht