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28.02.2025

Meldung, Steuerrecht

Übereinkommen zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten

Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten.

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Zehn EU-Mitgliedstaaten – Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden – arbeiten derzeit an einem multilateralen Übereinkommen zur Einrichtung eines ständigen Ausschusses für die Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Dieses Gremium soll schnelle und effiziente Lösungen für internationale Steuerkonflikte bieten und die Schiedsverfahren optimieren.

Zum Hintergrund

Der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerlichen Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden. Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union.

Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen im Jahr 2025 an.


BMF vom 25.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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