• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Übereinkommen zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten

28.02.2025

Meldung, Steuerrecht

Übereinkommen zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten

Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten.

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Zehn EU-Mitgliedstaaten – Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden – arbeiten derzeit an einem multilateralen Übereinkommen zur Einrichtung eines ständigen Ausschusses für die Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Dieses Gremium soll schnelle und effiziente Lösungen für internationale Steuerkonflikte bieten und die Schiedsverfahren optimieren.

Zum Hintergrund

Der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerlichen Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden. Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union.

Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen im Jahr 2025 an.


BMF vom 25.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


23.04.2026

BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Für den Vorsteuerabzug zählt nicht das Etikett der Rechnung, sondern der tatsächliche Leistungsbezug, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


23.04.2026

7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert

Viele Unternehmen schaffen feste Strukturen, damit mehr Frauen technische und digitale Berufe ergreifen, zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.

weiterlesen
7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht