Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 7. Juni 2017 in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden.
Das Übereinkommen erfasst nach seiner Erstunterzeichnung etwa 1.100 Abkommen, durch weitere Unterzeichner kann die Zahl auf über 2.000 ansteigen. So können zeitraubende bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen.
DBA werden sicherer
Die Anpassungen durch das sog. „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ sorgen dafür, dass die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sicherer gegen missbräuchliche Gestaltungen gemacht werden. Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung wird auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung stärker betont. Übergeordnetes Leitprinzip der Empfehlungen ist der Grundsatz, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.
Erste Anpassungen ab 2019
Deutschland verfügt schon heute über robuste Regelungen zur Verhinderung aggressiver Steuergestaltungen. Die Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen folgen daher weitgehend der bestehenden deutschen Abkommenspolitik. Es ist in deutschem Interesse, wenn andere Staaten ihre Steuerschlupflöcher schließen und nicht länger als Zielort für unerwünschte Steuergestaltungen eingesetzt werden können. Dadurch werden international faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland vermieden. Deutschland hat derzeit über 30 Doppelbesteuerungsabkommen für eine Modifikation durch das Mehrseitige Übereinkommen vorgesehen. Für viele weitere Doppelbesteuerungsabkommen wird derzeit geprüft, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine Modifikation durch das Übereinkommen in Frage kommen.
Die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens in Deutschland soll in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die ersten Anpassungen an den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen könnten bereits ab 2019 anzuwenden sein.
(BMF, PM vom 07.06.2017/ Viola C. Didier)