• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

02.06.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung der Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.06.2021 verlängert.

Die staatliche Überbrückungshilfe II unterstützt die Unternehmen aller Branchen, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen.

Änderungsanträge bis 30.06.2021 stellen

Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann man zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag einen begründeten Änderungsantrag stellen. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant. Diese erfordern keinen Änderungsantrag. Ursprünglich endete die Frist für solche Änderungen am 31.05.2021. Nun wurde sie bis zum 30.06.2021 verlängert.

Gut zu wissen

Eine Korrektur der Kontoverbindung im Änderungsantrag wird nicht für den ursprünglichen Antrag berücksichtigt. Wenn Antragsteller die Kontoverbindung bei einer gescheiterten Zahlung berichtigen wollen, müssen sie hierfür in jedem Fall die separate Funktion nutzen. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Webseite des BMWi.

(BMWi vom 01.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


05.02.2026

BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Auslandsspenden sind nur steuerlich abziehbar, wenn die Organisation den deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben genügt und der Spender dies nachweist.

weiterlesen
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)