• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

02.06.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung der Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.06.2021 verlängert.

Die staatliche Überbrückungshilfe II unterstützt die Unternehmen aller Branchen, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen.

Änderungsanträge bis 30.06.2021 stellen

Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann man zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag einen begründeten Änderungsantrag stellen. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant. Diese erfordern keinen Änderungsantrag. Ursprünglich endete die Frist für solche Änderungen am 31.05.2021. Nun wurde sie bis zum 30.06.2021 verlängert.

Gut zu wissen

Eine Korrektur der Kontoverbindung im Änderungsantrag wird nicht für den ursprünglichen Antrag berücksichtigt. Wenn Antragsteller die Kontoverbindung bei einer gescheiterten Zahlung berichtigen wollen, müssen sie hierfür in jedem Fall die separate Funktion nutzen. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Webseite des BMWi.

(BMWi vom 01.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht