• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

02.06.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Überbrückungshilfe II: Fristverlängerung für Änderungsanträge

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung der Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.06.2021 verlängert.

Die staatliche Überbrückungshilfe II unterstützt die Unternehmen aller Branchen, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen.

Änderungsanträge bis 30.06.2021 stellen

Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann man zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag einen begründeten Änderungsantrag stellen. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant. Diese erfordern keinen Änderungsantrag. Ursprünglich endete die Frist für solche Änderungen am 31.05.2021. Nun wurde sie bis zum 30.06.2021 verlängert.

Gut zu wissen

Eine Korrektur der Kontoverbindung im Änderungsantrag wird nicht für den ursprünglichen Antrag berücksichtigt. Wenn Antragsteller die Kontoverbindung bei einer gescheiterten Zahlung berichtigen wollen, müssen sie hierfür in jedem Fall die separate Funktion nutzen. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Webseite des BMWi.

(BMWi vom 01.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht