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18.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Überarbeitung der Grundsätze bei Qualitätskontrollen

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Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind seit Januar 2001 verpflichtet, sich einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen möchten.

Das IDW hat die Grundsätze zur Durchführung von Qualitätskontrollen (IDW PS 140) in Wirtschaftsprüferpraxen gem. § 57a ff. WPO überarbeitet und hat nun die neuen Anforderungen in einem Entwurf zur Stellungnahme veröffentlicht.

Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurden die berufsrechtlichen Grundlagen zur Durchführung von externen Qualitätskontrollen bei Berufsangehörigen und  Wirtschaftsprüfungsgesellschaften neu geregelt. Die Änderungen ermöglichen eine risikobasierte, an den individuellen Verhältnissen der Berufspraxis orientierte Durchführung der Qualitätskontrolle.

Zusammenwirken von Qualitätskontrolle und Inspektion bei gemischten Praxen

Das IDW hat vor diesem Hintergrund die Grundsätze zur Durchführung von Qualitätskontrollen in Wirtschaftsprüferpraxen gem. § 57a ff. WPO überarbeitet und stellt die neuen Anforderungen in dem Entwurf IDW EPS 140 n.F. (Stand: 04.10.2016) zur Stellungnahme zur Verfügung. Der Entwurf geht auch auf das Zusammenwirken von Qualitätskontrolle und Inspektion bei sog. „gemischten Praxen“ ein. Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge sind bis zum 31.03.2017 an das IDW zu richten.

(IDW vom 17.10.2016 / Viola C. Didier)


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