11.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie

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Deutschland und Frankreich haben sich in den Verhandlungen über eine Revision der Entsenderichtlinie für eine ambitionierte Überarbeitung des Rechtsrahmens eingesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 19/1570 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Gemeinsam mit Frankreich habe Deutschland unterstützt, dass die Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie eine Ausweitung ihres Geltungsbereichs dahingehend vorsieht, dass zwingende tarifvertragliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Sinne der Richtlinie künftig in allen Branchen auf Entsendefälle angewendet werden müssen. Diese bislang auf den Bausektor begrenzte Verpflichtung der Mitgliedstaaten werde nun auf alle Branchen erweitert.

(Dt. Bundestag, hib vom  09.05.2018 / Viola C. Didier)


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