11.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Deutschland und Frankreich haben sich in den Verhandlungen über eine Revision der Entsenderichtlinie für eine ambitionierte Überarbeitung des Rechtsrahmens eingesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 19/1570 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Gemeinsam mit Frankreich habe Deutschland unterstützt, dass die Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie eine Ausweitung ihres Geltungsbereichs dahingehend vorsieht, dass zwingende tarifvertragliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Sinne der Richtlinie künftig in allen Branchen auf Entsendefälle angewendet werden müssen. Diese bislang auf den Bausektor begrenzte Verpflichtung der Mitgliedstaaten werde nun auf alle Branchen erweitert.

(Dt. Bundestag, hib vom  09.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)