• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Überarbeiteter Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung

22.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Überarbeiteter Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung

Beitrag mit Bild

Zu den Themen equal pay und Höchstüberlassungsdauer finden sich neue, eng an den Koalitionsvertrag angelehnte Kompromissformulierungen.

Seit 17.02.2016 liegt ein neuer Arbeitsentwurf aus dem BMAS zu Werkverträgen und Zeitarbeit vor. Er enthält einige wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“.

Insbesondere die Regelung zu Werk- und Dienstverträgen Selbstständiger und zur Definition eines Arbeitsverhältnisses in § 611a BGB ist grundlegend verändert worden, teilt die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) mit. Zu begrüßen ist danach, dass der Kriterienkatalog und die Beweislastumkehr des Entwurfs entfallen sind. Stattdessen wird jetzt eine Definition vorgeschlagen, die das geltende Recht nicht ändert. Am Recht des Werk- und Dienstvertrags verändert sich danach nichts.

(vbw Aktionsfelder vom 22.02.2016 / Viola C. Didier)


 


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)