• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte

13.06.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019).

Beitrag mit Bild

©takasu/fotolia.com

Der IDW Praxishinweis 2/2023 beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung des Begriffs „Treuhandverhältnis“ und die in dem Praxishinweis behandelten Treuhandverhältnisse und ähnlichen Rechtsgeschäfte. Anschließend stellt er die Grundzüge der handelsbilanziellen Abbildung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften dar. Ferner wird die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften im Prüfungsprozess, vor allem unter Betrachtung der sog. inhärenten Risikofaktoren, anhand von Schaubildern näher erläutert.

Rechtliche Grundlagen und Bilanzierungsaspekte

Für ausgewählte Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (bspw. Einkaufs- und Verkaufskommission, Sicherungsübereignung und Treuhandkonto) werden, vor allem aus Sicht des Treugebers oder desjenigen Vertragspartners, dem eine vergleichbare Stellung zukommt, die rechtlichen Grundlagen und Bilanzierungsaspekte dargelegt. Unterlegt mit konkreten Beispielen werden auch die möglichen Überlegungen des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die prüferischen Reaktionen hierauf erläutert.

Zur Bedeutung externer Bestätigungen

Des Weiteren thematisiert der IDW Praxishinweis 2/2023 die Bedeutung von externen Bestätigungen im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften und, unter Heranziehung eines Entscheidungsbaums und von Praxisbeispielen, die Bedeutung der Anforderungen des ISA [DE] 402 zur Inanspruchnahme von Dienstleistern für Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte. Besonderheiten bei Konzernabschlussprüfungen runden den IDW Praxishinweis ab.

Der IDW Praxishinweis 2/2023 wird in Heft 6/2023 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 07.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht