• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte

13.06.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019).

Beitrag mit Bild

©takasu/fotolia.com

Der IDW Praxishinweis 2/2023 beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung des Begriffs „Treuhandverhältnis“ und die in dem Praxishinweis behandelten Treuhandverhältnisse und ähnlichen Rechtsgeschäfte. Anschließend stellt er die Grundzüge der handelsbilanziellen Abbildung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften dar. Ferner wird die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften im Prüfungsprozess, vor allem unter Betrachtung der sog. inhärenten Risikofaktoren, anhand von Schaubildern näher erläutert.

Rechtliche Grundlagen und Bilanzierungsaspekte

Für ausgewählte Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (bspw. Einkaufs- und Verkaufskommission, Sicherungsübereignung und Treuhandkonto) werden, vor allem aus Sicht des Treugebers oder desjenigen Vertragspartners, dem eine vergleichbare Stellung zukommt, die rechtlichen Grundlagen und Bilanzierungsaspekte dargelegt. Unterlegt mit konkreten Beispielen werden auch die möglichen Überlegungen des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die prüferischen Reaktionen hierauf erläutert.

Zur Bedeutung externer Bestätigungen

Des Weiteren thematisiert der IDW Praxishinweis 2/2023 die Bedeutung von externen Bestätigungen im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften und, unter Heranziehung eines Entscheidungsbaums und von Praxisbeispielen, die Bedeutung der Anforderungen des ISA [DE] 402 zur Inanspruchnahme von Dienstleistern für Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte. Besonderheiten bei Konzernabschlussprüfungen runden den IDW Praxishinweis ab.

Der IDW Praxishinweis 2/2023 wird in Heft 6/2023 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 07.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank