• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten gilt auch online

16.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten gilt auch online

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Verlinkung auf eine Werbeseite in einem redaktionellen Web-Portal ist nur mit klarer Kennzeichnung der Werbung zulässig. Dies hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten (§ 4 Nr. 3 UWG) gilt nicht nur für die klassischen Printmedien, sondern auch in der virtuellen Welt. Dies bedeutet in der Praxis, dass z.B. im Rahmen eines Onlinemagazins mit redaktionellem Inhalt eine Verlinkung auf eine Werbeanzeige eines Unternehmens klar und unmissverständlich als Wirtschaftswerbung gekennzeichnet werden muss, wie ein aktueller Fall vor dem Landgericht München gezeigt hat.

Kennzeichnung „Sponsored“ genügt nicht

Der einer Verlagsgruppe zugehörige Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsthemen hatte aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Seite werblichen Inhalts verlinkt, ohne dass die Verlinkung selbst unmissverständlich als Wirtschaftswerbung gekennzeichnet war. Die Kennzeichnung des betreffenden Anlesers erfolgte lediglich mit dem Text „Sponsored“. Dies genügte den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kennzeichnung werblicher Inhalte nicht, weshalb die Wettbewerbszentrale eine Verletzung des Trennungsgebotes beanstandet und – nachdem eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde – schließlich Klage erhoben hat. Das Landgericht München I gab nunmehr der Klage statt und verurteilte den Portalbetreiber antragsgemäß zur Unterlassung (Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14).

(Wettbewerbszentrale / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht