• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Trendwatch: Zukunft des kapitalmarktorientierten Reportings

22.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Trendwatch: Zukunft des kapitalmarktorientierten Reportings

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit den Entwicklungspotenzialen der externen Berichterstattung befasst und hierzu ein neues Positionspapier veröffentlicht.

Die aktuelle Unternehmensberichterstattung steht in der Kritik: zu komplex, zu sehr an der Vergangenheit orientiert und zu viele Informationen führen zu „Information Overload“. Wie muss sich die Berichterstattung in Zukunft verändern, damit sie zu effizienteren Kapitalmärkten beitragen kann? Und wo sind die Grenzen dessen, was eine Finanzberichterstattung leisten kann? Diesen und weiteren Fragen geht die IDW Arbeitsgruppe Trendwatch in dem neuen Positionspapier auf den Grund.

Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten

Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plans befasst sich die EU-Kommission intensiv mit der Fortentwicklung des externen Reportings. Ohne Frage ist eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sinnvoll: Diese sind „nichtfinanziell“, aber keineswegs „ohne Bezug zur wirtschaftlichen Lage“. Darüber hinaus ist aber in einer zunehmend digitalen Welt die Bilanzierung des selbst geschaffenen immateriellen Vermögens zu überdenken: Diese Werte machen häufig drei Viertel und mehr des Unternehmenswerts aus. Hierdurch driften Markt- und Buchwert zunehmend auseinander. Fraglich ist ferner, ob die Definition von Vermögenswerten durch deren Schuldendeckungsfähigkeit noch zeitgemäß ist. Sollte nicht eher das Wertschöpfungspotenzial betrachtet werden?

Ergänzungen der Geschäftsberichte wichtig

„Unternehmen können schon heute die Aussagekraft und die Informationseffizienz der Berichterstattung verbessern“, meint Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. „Dafür müssten sie die Geschäftsberichte in puncto Prägnanz, Zukunftsorientierung und Benchmark an Analystenreports angleichen. Der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung steht dem nicht entgegen.“ Es sei sinnvoll, den Abschluss um eine szenariobasierte tabellarische Darstellung der Planwerte zentraler Gewinn-und-Verlustrechnung-Größen für die kommenden drei bis fünf Jahre zu ergänzen, heißt es im Positionspapier.

Schwachstellen der aktuellen Unternehmensberichterstattung

„Außerdem wäre neben einer fokussierten, an Investoren gerichteten Berichterstattung über die derzeitige und künftige wirtschaftliche Lage eine zusätzliche, an einen weiteren Stakeholder-Kreis gerichtete Berichterstattung über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Sinne eines Transparenzberichts oder eines License-to-operate-Reports wichtig“, setzt Naumann fort. Beide Berichte würden dieselben Themen enthalten, allerdings je nach Berichtszweck, Berichtsanforderungen und Berichtsadressat unterschiedlich detailliert. Dieses IDW Positionspapier (Download) analysiert die Schwachstellen der aktuellen Unternehmensberichterstattung und zeigt auf, an welchen Punkten die Unternehmen ansetzen können, um einen echten Fortschritt zu erlangen.

(IDW, PM vom 21.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Style-Photography/fotolia.com


20.06.2025

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Auch ein befristet angestellter Arbeitnehmer bleibt befristet, selbst wenn er in den Betriebsrat gewählt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht.

weiterlesen
BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.06.2025

Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Mit der EmpCo-Richtlinie setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Kritik kommt von der BRAK.

weiterlesen
Umweltaussagen: Scharfe BRAK-Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.06.2025

Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Für Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung steuerlich irrelevant. Jede Tätigkeit gilt automatisch als gewerblich.

weiterlesen
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank