Die Regulierung der Unternehmensberichterstattung wird immer komplexer. Mit seinem neuen Positionspapier der Arbeitsgruppe Trendwatch bringt das IDW Struktur und Transparenz in die Reporting-Vorschriften.
Wir erleben derzeit eine Inflation neuer Bestandteile der externen Unternehmensberichterstattung. Dies belegt bereits ein Blick auf das Jahr 2017, in dem z.B. die ersten Zahlungsberichte offengelegt worden sind und das CSR-Reporting ebenso wie die Pflicht zur Erstellung des Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gesetzlich verankert worden ist.
Bestandteile des externen Reportings
Dabei ist für jedes Berichtselement genau zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist – denn vielfach sind unterschiedliche Unternehmensmerkmale für die Beurteilung einer Berichterstattungspflicht relevant. Darüber hinaus werden viele Berichtselemente nicht im Lagebericht veröffentlicht, obwohl sie grundsätzlich Bestandteil des Lageberichts sind. Ein aktuelles Beispiel dafür bildet das neue CSR-Reporting, welches bspw. auch in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen kann, sofern der Lagebericht auf diese Veröffentlichung Bezug nimmt.
Reichweite der Prüfungspflichten von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
Das neue IDW Positionspapier beleuchtet die aktuellen und neuen Bestandteile der externen Berichterstattung. Es setzt sich mit dem jeweiligen Anwendungsbereich, den Offenlegungsmöglichkeiten und der Reichweite der (inhaltlichen) Prüfungspflichten in Bezug auf die einzelnen vorgeschriebenen Berichtselemente auseinander. Aufsichtsräte, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer, Investoren und sonstige Betroffene und Interessierte sollen mit dem Positionspapier unterstützt werden, in der heutigen schnelllebigen Zeit den Überblick zu bewahren.
Das IDW Positionspapier zum Externen Reporting finden Sie hier zum Download.
(IDW vom 08.02.2018 / Viola C. Didier)