09.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Trendwatch: Externes Reporting

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die Regulierung der Unternehmensberichterstattung wird immer komplexer. Mit seinem neuen Positionspapier der Arbeitsgruppe Trendwatch bringt das IDW Struktur und Transparenz in die Reporting-Vorschriften.

Wir erleben derzeit eine Inflation neuer Bestandteile der externen Unternehmensberichterstattung. Dies belegt bereits ein Blick auf das Jahr 2017, in dem z.B. die ersten Zahlungsberichte offengelegt worden sind und das CSR-Reporting ebenso wie die Pflicht zur Erstellung des Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gesetzlich verankert worden ist.

Bestandteile des externen Reportings

Dabei ist für jedes Berichtselement genau zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist – denn vielfach sind unterschiedliche Unternehmensmerkmale für die Beurteilung einer Berichterstattungspflicht relevant. Darüber hinaus werden viele Berichtselemente nicht im Lagebericht veröffentlicht, obwohl sie grundsätzlich Bestandteil des Lageberichts sind. Ein aktuelles Beispiel dafür bildet das neue CSR-Reporting, welches bspw. auch in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen kann, sofern der Lagebericht auf diese Veröffentlichung Bezug nimmt.

Reichweite der Prüfungspflichten von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Das neue IDW Positionspapier beleuchtet die aktuellen und neuen Bestandteile der externen Berichterstattung. Es setzt sich mit dem jeweiligen Anwendungsbereich, den Offenlegungsmöglichkeiten und der Reichweite der (inhaltlichen) Prüfungspflichten in Bezug auf die einzelnen vorgeschriebenen Berichtselemente auseinander. Aufsichtsräte, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer, Investoren und sonstige Betroffene und Interessierte sollen mit dem Positionspapier unterstützt werden, in der heutigen schnelllebigen Zeit den Überblick zu bewahren.

Das IDW Positionspapier zum Externen Reporting finden Sie hier zum Download.

(IDW vom 08.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank