09.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Trendwatch: Externes Reporting

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die Regulierung der Unternehmensberichterstattung wird immer komplexer. Mit seinem neuen Positionspapier der Arbeitsgruppe Trendwatch bringt das IDW Struktur und Transparenz in die Reporting-Vorschriften.

Wir erleben derzeit eine Inflation neuer Bestandteile der externen Unternehmensberichterstattung. Dies belegt bereits ein Blick auf das Jahr 2017, in dem z.B. die ersten Zahlungsberichte offengelegt worden sind und das CSR-Reporting ebenso wie die Pflicht zur Erstellung des Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gesetzlich verankert worden ist.

Bestandteile des externen Reportings

Dabei ist für jedes Berichtselement genau zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist – denn vielfach sind unterschiedliche Unternehmensmerkmale für die Beurteilung einer Berichterstattungspflicht relevant. Darüber hinaus werden viele Berichtselemente nicht im Lagebericht veröffentlicht, obwohl sie grundsätzlich Bestandteil des Lageberichts sind. Ein aktuelles Beispiel dafür bildet das neue CSR-Reporting, welches bspw. auch in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen kann, sofern der Lagebericht auf diese Veröffentlichung Bezug nimmt.

Reichweite der Prüfungspflichten von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Das neue IDW Positionspapier beleuchtet die aktuellen und neuen Bestandteile der externen Berichterstattung. Es setzt sich mit dem jeweiligen Anwendungsbereich, den Offenlegungsmöglichkeiten und der Reichweite der (inhaltlichen) Prüfungspflichten in Bezug auf die einzelnen vorgeschriebenen Berichtselemente auseinander. Aufsichtsräte, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer, Investoren und sonstige Betroffene und Interessierte sollen mit dem Positionspapier unterstützt werden, in der heutigen schnelllebigen Zeit den Überblick zu bewahren.

Das IDW Positionspapier zum Externen Reporting finden Sie hier zum Download.

(IDW vom 08.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katharina Pichler


10.06.2026

Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

weiterlesen
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Meldung

peshkova/123rf.com


10.06.2026

KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Viele Unternehmen investieren gezielter in KI, qualifizieren ihre Mitarbeitenden und bauen erste Governance-Strukturen auf.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Die Entgelttransparenz-Richtlinie macht deutlich, dass faire Bezahlung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.

weiterlesen
Lohngleichheit: EU macht Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht