Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu publizieren.
Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2016 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden. Auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer steht nun eine Übersicht der Veröffentlichungen zur Verfügung.
(WPK vom 24.05.2016/ Viola C. Didier)