• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Transformation des Vergaberechts: Konsultation betrifft auch WP/vBP

27.02.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Transformation des Vergaberechts: Konsultation betrifft auch WP/vBP

Mit Konsultation zum sogenannten Vergabetransformationspaket möchte das BMWK die Ziele des Koalitionsvertrags für das Vergaberecht umsetzen. Der vom BMWK vorgegebene Fragebogen betrifft unmittelbar auch die Dienstleistungen von WP/vBP im Fall der Vergabe von freiberuflichen Leistungen.

Beitrag mit Bild

© DOC RABE Media/fotolia.com

Die öffentliche Beschaffung soll vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden und gleichzeitig die soziale, ökologische und innovative Ausrichtung gestärkt werden. Die geplante Transformation des Vergaberechts betrifft auch WP/vBP-Dienstleistungen. Die WPK hat sich hierzu geäußert und dabei zahlreiche Aspekte aus den „Hinweisen für die Ausschreibung von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern“ angesprochen. Zudem hat die WPK Hinweise zu nachhaltigkeitsbezogenen Fragen des BMWK gegeben.

Spielraum zur Verfahrenswahl muss verdeutlicht werden

Mit Blick auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens hat sie etwa angeregt, den im Vergaberecht angelegten Spielraum zur Wahl des Verfahrens der Ausschreibung freiberuflicher Dienstleistungen noch stärker zu konturieren. Es könnte sich anbieten, unmittelbar im Normtext klarzustellen, dass für die Vergabe freiberuflicher Leistungen das offene Verfahren bzw. nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (oberhalb der EU-Schwellenwerte) oder eine öffentliche Ausschreibung bzw. eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (unterhalb der EU-Schwellenwerte) nicht als Regelverfahren stattfindet, es sei denn, die Vergabestelle entscheidet sich freiwillig dafür.

WPK fordert Zulassung anonymer Referenzmandate

Des Weiteren hat die WPK darauf hingewiesen, dass zum Zwecke des Nachweises der geforderten Fachkunde nach wie vor verlangt wird, eine Anzahl vergleichbarer Referenzmandate mit Kontaktdaten des Mandanten zu benennen. Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht erfordert jedoch, dass Mandanten einer solchen Nennung zustimmen müssen. Für WP/vBP kann es in der Praxis aber schwierig sein, die Zustimmungserklärungen innerhalb der Angebotsfrist einzuholen. Eine anonymisierte Referenzliste begegnet dagegen keinen berufsrechtlichen Bedenken.

WPK fordert Zulassung von AAB im Verfahren

Zudem hat die WPK auf das Problem der fehlenden Haftungsbegrenzung hingewiesen. In den Vergabeunterlagen werden häufig allgemeine Auftragsbedingungen des Bieters pauschal zurückgewiesen. Fügen WP/vBP ihrem Angebot diese dennoch bei, riskieren sie, von der Wertung ausgeschlossen zu werden. Möchte die Vergabestelle Vertragsbedingungen des Bieters dennoch grundsätzlich ausschließen, könnte sie alternativ in den Vergabeunterlagen eine Haftungsbeschränkung im gesetzlichen Sinne in einer separaten Klausel verankern oder eine solche – soweit es das gewählte Vergabeverfahren erlaubt – individuell aushandeln.

Beachtung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien

Nachhaltigkeitsbezogene Hinweise hat die WPK etwa in der Hinsicht gegeben, als umwelt- und klimabezogene Aspekte auf verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens angesiedelt werden sollten. Denkbar wäre, künftig etwa bei der Prüfung der Bietereignung auf ausgewählte Klassifizierungskennzahlen für ökologisch und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aus der EU-Taxonomie-Verordnung abzustellen.


WPK vom 23.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank