• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich

17.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich

Beitrag mit Bild

©KonstantinHermann/fotolia.com

Das Bundeskartellamt und die Österreichische Wettbewerbsbehörde haben den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens zur Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden in den vergangenen Monaten die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen.

Digitale Wirtschaft erfordert neue Kontrollen

Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst. Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook steht exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen. Die neuen Regelungen zu den Schwellenwerten, die mit der 9. GWB-Novelle und dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 in den Bereich der Fusionskontrolle eingeführt wurden, dienen dazu, das Wettbewerbsrecht an den durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelösten Strukturwandel anzupassen.

Transaktionswert maßgeblich

Nach der neuen Schwelle sind in Deutschland und Österreich auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro). Der hohe Kaufpreis ist in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial.

Gemeinsamer Leitfaden zur Auslegung der jeweiligen Gesetze

„Der Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Angesichts der engen Verflechtung der deutschen und der österreichischen Wirtschaft ist zu erwarten, dass eine beträchtliche Zahl von Zusammenschlüssen nach den neuen Vorschriften in beiden Ländern zugleich anzumelden ist“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Mit Hilfe von Beispielen soll der gemeinsame Leitfaden erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften anzuwenden und zu bestimmen sind.

Der Entwurf des Leitfadens steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.

(Bundeskartellamt, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


11.12.2023

EU beschließt KI-Gesetz

Die EU hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.

weiterlesen
EU beschließt KI-Gesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


11.12.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

ISSA 5000 wird auf Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, die über sämtliche Nachhaltigkeitsthemen berichten und nach verschiedenen Rahmenwerken erstellt werden.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank