• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

22.08.2024

Meldung, Steuerrecht

Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage kann steuerliche Verluste verursachen, wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

Beitrag mit Bild

© diyanadimitrova/fotolia.com

Ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13.11.2023 (10 K 646/22) befasst sich ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von Eigenverbrauch bei dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Das Gericht stellte fest, dass die Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaik-Anlagen in zwei Stufen geprüft werden muss: Zunächst wird eine Ergebnisprognose erstellt, die zeigt, ob ein Gewinn in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten ist. Fällt diese negativ aus, müssen die Gründe analysiert werden, um festzustellen, ob die Tätigkeit steuerlich relevant ist.

20-Jahres-Prognose und Totalverlust

Das Gericht legte einen Prognosezeitraum von 20 Jahren zugrunde, da die PV-Anlage eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren hat. In dieser Zeitspanne wurde ein Totalverlust prognostiziert, was zur Ablehnung der steuerlichen Anerkennung der Verluste führte. Ein Restwert der Anlage wurde dabei nicht berücksichtigt, da er spekulativ und nicht ausreichend abschätzbar sei.

Bewertung des Eigenverbrauchs

Für den selbst verbrauchten Strom muss der Teilwert angesetzt werden, der den Herstellungskosten entspricht. Der erzeugte Strom wird als Umlaufvermögen behandelt, wobei die Wiederbeschaffungskosten die Obergrenze des Teilwerts darstellen.

Keine steuerliche Anerkennung bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht

Da im Streitfall kein Gewinn innerhalb des 20-Jahres-Zeitraums erwartet wurde und der Betrieb der Anlage überwiegend dem Eigenverbrauch diente, erkannte das Gericht keine Gewinnerzielungsabsicht an. Diese Entscheidung wurde auch nicht zur Revision zugelassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.


FG Baden-Württemberg vom 20.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank