Ein neuer Praxishinweis mit Muster der WPK gibt Tipps zur Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen während der Prüfung von Aufträgen in einer Qualitätskontrolle.
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) empfiehlt nach den bisherigen Erfahrungen aus den Aufsichten bei Prüfern für Qualitätskontrolle (PfQK), sämtliche Feststellungen in einem Arbeitspapier zu sammeln. Dieses bildet die Brücke zwischen dem jeweiligen Qualitätskontrollbericht und den Arbeitspapieren und erleichtert dem PfQK „auf einen Blick“ auch die Würdigung der Feststellungen als Mangel oder Einzelfeststellung (von erheblicher bzw. nicht erheblicher Bedeutung).
Der Qualitätskontrollbericht
Die berichtspflichtigen Feststellungen (Mängel des Qualitätssicherungssystems und Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung) sind im Qualitätskontrollbericht darzustellen. Dieses Arbeitspapier ermöglicht dem PfQK auch, seine Feststellungen und seine Würdigung der KfQK als sachverständigem Dritten im Rahmen der Aufsicht über PfQK darzulegen.
Eine Muster-Arbeitshilfe finden Sie hier zum Download.
(WPK vom 31.05.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)