Auf seiner Septembersitzung hat der HGB-Fachausschuss des DRSC beschlossen, die fachlich interessierte Öffentlichkeit einzubinden und um die Einreichung von Themenvorschlägen zu bitten, bei denen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf an DRS 18 gesehen wird.
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hatte in der 38. Sitzung die Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern beschlossen. Bei der Überarbeitung sollen insbesondere die folgenden Aspekte thematisiert werden: aktive latente Steuern für Verlustvorträge, Regelungen zu Organschaften, Abzinsungsverbot, steuerliche Überleitungsrechnung und Ergebniserfassung.
Einladung zur Einreichung von Themenvorschlägen
In seiner letzten Sitzung vom 13.09.2018 hat der HGB-Fachausschuss mit der Diskussion der Fachthemen begonnen, bei denen er möglichen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sieht. Zudem bittet er die fachlich interessierte Öffentlichkeit um die Einreichung von Themenvorschlägen, bei denen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf an DRS 18 gesehen wird.
Wohin mit den Vorschlägen?
Die Themenvorschläge können grundsätzlich formfrei beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Dabei ist zu beachten, dass die Themenbereiche den Grundsätzen über die Konzernrechnungslegung zuzurechnen sein sollten und die Fragestellungen ausreichend klar und detailliert beschrieben sind, falls zutreffend mit Darstellung möglicher Lösungsansätze.
(DRSC vom 21.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)