23.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Tendenz zu mehr Teilzeit setzt sich fort

Die Unternehmen sind hin- und hergerissen: einerseits hilft das Angebot von Teilzeit, Fachkräfte anzuziehen, andererseits wird der Fachkräftemangel durch die geringere Arbeitszeit verstärkt.

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Viele Unternehmen (41 %) in Deutschland planen mit der Neueinstellung von Teilzeitkräften. Eine knappe Mehrheit von 54 % hingegen will keine neuen Teilzeitstellen anbieten. Das geht aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung hervor. Lediglich 5 % der Firmen planen einen Abbau von bestehenden Teilzeitkräften. „Bereits in den vergangenen fünf Jahren ist der Anteil der Teilzeitkräfte bei der Mehrheit der deutschen Unternehmen gestiegen. Die Tendenz zu mehr Teilzeit in deutschen Unternehmen setzt sich fort“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller.

Fachkräftemangel wird durch geringere Arbeitszeit verstärkt

„Die Unternehmen sind hin- und hergerissen: einerseits hilft die Teilzeit, Fachkräfte anzuziehen, andererseits wird der Fachkräftemangel durch die geringere Arbeitszeit verstärkt“, sagt Schaller. 79 % der Unternehmen geben an, keine Anreize zu setzen, um Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit zu bringen. Die Betriebe, die Beschäftigte in die Vollzeit holen wollen, versuchen dies am häufigsten mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten (16 %) und einer betrieblichen Altersvorsorge (10 %). Danach folgen Kinderbetreuung (8 %) und eine Flexibilisierung des Arbeitsortes (6 %).

56 % rechnen mit erhöhter Mitarbeiterzufriedenheit

Allerdings glauben etwas mehr als 75 % der Befragten, dass Teilzeitstellen für ihr Unternehmen förderlich sind bzw. wären. Von diesen rechnen 56 % mit einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit. 51 % gehen davon aus, dass sie durch Teilzeitstellen ihren Personalbedarf besser decken können. Nur 18 % denken, dass Teilzeitkräfte förderlich für die Produktivität des Unternehmens sind.


ifo Institut vom 19.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht