23.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Tendenz zu mehr Teilzeit setzt sich fort

Die Unternehmen sind hin- und hergerissen: einerseits hilft das Angebot von Teilzeit, Fachkräfte anzuziehen, andererseits wird der Fachkräftemangel durch die geringere Arbeitszeit verstärkt.

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Viele Unternehmen (41 %) in Deutschland planen mit der Neueinstellung von Teilzeitkräften. Eine knappe Mehrheit von 54 % hingegen will keine neuen Teilzeitstellen anbieten. Das geht aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung hervor. Lediglich 5 % der Firmen planen einen Abbau von bestehenden Teilzeitkräften. „Bereits in den vergangenen fünf Jahren ist der Anteil der Teilzeitkräfte bei der Mehrheit der deutschen Unternehmen gestiegen. Die Tendenz zu mehr Teilzeit in deutschen Unternehmen setzt sich fort“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller.

Fachkräftemangel wird durch geringere Arbeitszeit verstärkt

„Die Unternehmen sind hin- und hergerissen: einerseits hilft die Teilzeit, Fachkräfte anzuziehen, andererseits wird der Fachkräftemangel durch die geringere Arbeitszeit verstärkt“, sagt Schaller. 79 % der Unternehmen geben an, keine Anreize zu setzen, um Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit zu bringen. Die Betriebe, die Beschäftigte in die Vollzeit holen wollen, versuchen dies am häufigsten mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten (16 %) und einer betrieblichen Altersvorsorge (10 %). Danach folgen Kinderbetreuung (8 %) und eine Flexibilisierung des Arbeitsortes (6 %).

56 % rechnen mit erhöhter Mitarbeiterzufriedenheit

Allerdings glauben etwas mehr als 75 % der Befragten, dass Teilzeitstellen für ihr Unternehmen förderlich sind bzw. wären. Von diesen rechnen 56 % mit einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit. 51 % gehen davon aus, dass sie durch Teilzeitstellen ihren Personalbedarf besser decken können. Nur 18 % denken, dass Teilzeitkräfte förderlich für die Produktivität des Unternehmens sind.


ifo Institut vom 19.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.04.2025

Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Eine Vollziehungsmaßnahme in Form der Abtretung von Steuerforderungen ist unzulässig, solange das Gericht über die Aussetzung entscheidet.

weiterlesen
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Meldung

©macrostud/123rf.com


30.04.2025

Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung online

Mit dem anonymen Hinweisgebersystem verfolgt Niedersachsen das Ziel, Steuerhinterziehung konsequenter zu bekämpfen und die Gerechtigkeit im Steuersystem zu stärken.

weiterlesen
Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung online

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


29.04.2025

Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Gesellschafter- bzw. Konzerndarlehen

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.04.2024 (8 K 8073/22) über das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Gesellschafter- und Konzerndarlehen (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG) eine Entscheidung verkündet, die gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten von besonderer Bedeutung ist.

weiterlesen
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Gesellschafter- bzw. Konzerndarlehen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank