07.06.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Teilzeitbeschäftigung liegt auf Rekordniveau

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 %, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies geht aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 % gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 % leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 % mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Arbeitszeit je erwerbstätiger Person gesunken

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 % auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 % und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 % gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 % auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 % gegenüber dem Vorquartal.


IAB vom 05.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


08.05.2026

BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Die neusten Entscheidungen des BGH zeigen, dass Gerichte die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht zu eng auslegen dürfen.

weiterlesen
BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2026

Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Hotelkosten führen nur bei dauerhafter betrieblicher Nutzungsbestimmung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, entschied der BFH.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


07.05.2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a AO unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

weiterlesen
Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht