06.08.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Teilzeitbeschäftigte sind selten Chefs

Teilzeitbeschäftigte haben deutlich seltener eine Vorgesetztenfunktion als Beschäftigte in Vollzeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Seit dem 1. Januar 2019 haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zu der ursprünglichen Stundenzahl zurückzukehren. Allerdings soll dieses Recht auf „Brückenteilzeit“ nur Beschäftigten uneingeschränkt möglich sein, die in Betrieben ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten.

Gleichzeitig weisen aktuelle Studien darauf hin, dass noch immer viele Teilzeitbeschäftigte ihren Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit nicht verwirklichen können. Im laufenden Arbeitsverhältnis sind nach Einschätzung der Fragenden Teilzeitbeschäftigte in verschiedenen Aspekten gegenüber ihren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen benachteiligt. Die FDP hat daher die Bundesregierung zur Lage der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland befragt.

Teilzeitbeschäftigte in Deutschland

Aus der Antwort geht hervor, dass im Juni 2020 von den insgesamt rund 9,6 Millionen Teilzeitbeschäftigten 4,3 Millionen (rund 44 %) in Betrieben mit 1 bis unter 45 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gearbeitet haben, 2,3 Millionen (rund 24 %) in Betrieben mit 45 bis unter 200 Beschäftigten und drei Millionen (rund 31 %) in Betrieben mit über 200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Selten Führungsaufgaben und Personalverantwortung

Unter anderem geht aus der Antwort auch hervor, dass Teilzeitbeschäftigte seltener Führungsaufgaben und Personalverantwortung übernehmen. Als Datengrundlage dient die Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Insgesamt zeigt sich, dass bei Teilzeitbeschäftigten deutlich seltener Führungsaufgaben wahrgenommen werden als bei Vollzeitbeschäftigten. Frauen geben im Vergleich zu Männern sowohl in Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigung seltener eine Führungsverantwortung an. Dieser Unterschied zwischen Männern und Frauen ist bei Vollzeitbeschäftigten deutlich größer als bei Teilzeitbeschäftigten. Im Jahr 2019 hatten nur knapp 18 % der Teilzeitbeschäftigten und rund 36 % der Vollzeitbeschäftigten eine Vorgesetztenfunktion.


Dt. Bundestag vom 05.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank