17.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Teilzeitarbeit: 81 Prozent Frauenanteil

Beitrag mit Bild

Flexible Arbeitszeiten können die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt noch verstärken.

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent.

Teilzeit schadet der Karriere

Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit können daher auch negative Folgen haben, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden. Das berufliche Fortkommen leidet darunter nämlich merklich.

Ehegattensplitting als bedeutender Einflussfaktor

Dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen sind Hürden für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirken sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 13.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


29.11.2023

Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Durch eine präzisere Regelung im Betriebsverfassungsgesetz soll das Risiko von Verstößen gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot reduziert werden.

weiterlesen
Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


29.11.2023

Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide im Streitfall wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

weiterlesen
Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank