17.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Teilzeitarbeit: 81 Prozent Frauenanteil

Beitrag mit Bild

Flexible Arbeitszeiten können die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt noch verstärken.

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent.

Teilzeit schadet der Karriere

Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit können daher auch negative Folgen haben, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden. Das berufliche Fortkommen leidet darunter nämlich merklich.

Ehegattensplitting als bedeutender Einflussfaktor

Dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen sind Hürden für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirken sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 13.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler


04.05.2026

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2025 seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG bestätigt.

weiterlesen
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


04.05.2026

BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.

weiterlesen
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.05.2026

Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung

Bei ungeklärter Befristung darf ein Mitarbeiter grundsätzlich weiter für den Betriebsrat kandidieren, entschied das Arbeitsgericht München.

weiterlesen
Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht