• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Teilzeit-Trend: Zahl der Teilzeitbeschäftigten steigt

03.08.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Teilzeit-Trend: Zahl der Teilzeitbeschäftigten steigt

Während im Jahr 1991 nur 14 % aller Erwerbstätigen einen Teilzeitvertrag hatten, traf das im Jahr 2022 schon auf knapp 30 % zu. Die Bundesregierung hat sich nun zu aktuellen Zahlen geäußert.

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30.06.2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen, ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 %. Am 30.06.2012 lag der Wert bei 7,3 Millionen beziehungsweise 24,8 %. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung (20/7878) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Freiwillige oder unfreiwillige Teilzeit?

Die Abgeordneten wollten sich angesichts der aktuellen Debatte um die Vier-Tage-Woche ein genaueres Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. „Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit“, hieß es in der Anfrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland am 30.06.2022 bei rund 4,4 Millionen und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei rund 267.200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 % beziehungsweise 3,5 %. Am 30.06.2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Millionen beziehungsweise rund 328.100, die Anteilswerte bei 70,1 % beziehungsweise 4,3 %.

Mehr zum Thema

Weitere Angaben zur Entwicklung in Ost- und Westdeutschland, nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit führt die Antwort in tabellarischer Form auf. Darüber hinaus listet die Antwort der Regierung die Gründe für das Arbeiten in Teilzeit getrennt nach Männern und Frauen auf und nennt die Berufsgruppen, in denen am meisten in Teilzeit gearbeitet wird. Die Tabelle finden Sie hier.

 


Dt. Bundestag vom 02.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht