• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Teileinigung zu Vorschlag über präventive Restrukturierungsverfahren

19.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Teileinigung zu Vorschlag über präventive Restrukturierungsverfahren

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Der Rat der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten hat in seiner letzten Sitzung eine sog. partielle allgemeine Ausrichtung zu dem Richtlinienvorschlag für präventive Restrukturierungsrahmen vereinbart. Dies war das erklärte Ziel der bulgarischen Ratspräsidentschaft.

Von der Teileinigung umfasst sind Titel III des Richtlinienvorschlags zur zweiten Chance sowie Titel IV bezüglich Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren. Die Teileinigung sieht etwa erweiterte Einschränkungsgründe für den Zugang zur Entschuldung sowie ergänzende Voraussetzungen zur Bestellung von Insolvenzverwaltern vor.

Zahlreiche Änderungen für mehr Transparenz

Zudem schlägt sie eine Definition vor, wann eine Insolvenz im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags droht und möchte es den Mitgliedstaaten überlassen, ob die Ernennung eines Restrukturierungsverwalters für das Verfahren verpflichtend sein soll. Zudem sollen die Mitgliedstaaten entscheiden können, die Stellungnahme zur Rentabilität des betroffenen Unternehmens im Rahmen des zu erstellenden Restrukturierungsplans von einem unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Ebenso soll im Falle eines klassenübergreifenden Cramdowns die Mehrheit der Gläubigergruppen für die Zustimmung zum Restrukturierungsplan erforderlich sein.

(DAV, Europa im Überblick vom 15.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank