Am 08.01.2025 wurde ein neuer delegierter Rechtsakt zur TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt umfasst die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen, welche die delegierte Verordnung zur Berichterstattung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), die delegierte Verordnung zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und die delegierte Verordnung zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) ändert.
Das sind die Änderungen
Die Änderungen zur Berichterstattung umfassen insbesondere die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den Meldebögen. Die Änderungen zu den technischen Bewertungskriterien umfassen Änderungen der DNSH-Kriterien im Hinblick auf das Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
Die neuen EU-Vorschriften sollen bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 gelten, also für die Berichterstattung ab dem 01.01.2026. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen erst später anzuwenden (Art. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73).
FAQs der EU-Kommission liefern erste Orientierung
Bereits am 17.12.2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf von FAQs zur Klarstellung von Zweifelsfragen zum neuen delegierten Rechtsakt. Der Entwurf ist zunächst nur auf Englisch verfügbar und wird vermutlich 2026 im EU-Amtsblatt in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht, wobei er bis dahin noch inhaltlich geändert werden kann. Im Entwurf wird z.B. beantwortet, ob und wie Vorjahresangaben berichtet werden müssen, sollten die neuen EU-Vorschriften angewendet werden, oder wie der neue Wesentlichkeitsgrundsatz anzuwenden ist.
Das DRSC übermittelte der EU-Kommission am 26.03.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen delegierten Rechtsaktes und wird in Kürze ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Berichtspflichten der TaxonomieVO veröffentlichen.

