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13.04.2026

Meldung, Steuerrecht

Tax Omnibus: GTA wollen praxistaugliche EU-Steuerregeln

Die German Tax Advisers fordern im Rahmen des geplanten EU-Tax-Omnibus einfachere, digitalere und stärker harmonisierte Regeln der Unternehmensbesteuerung, um Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.

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©Piccolo/fotolia.com

Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers – die Brüsseler Kooperation des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) mit der Bundesteuerberaterkammer – eine gemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein. Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung.

Tax Omnibus – worum geht es?

Wenn 2025 nach dem chinesischen Kalender das Jahr der Schlange war, dann war es in den USA das Jahr der Zölle. Und in der EU? Da war 2025 zweifellos das Jahr des Omnibus. Schließlich hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr insgesamt zehn Omnibusse, also die Vereinfachung und Entbürokratisierung gleich mehrerer thematisch verwandter Rechtsakte, auf den Weg gebracht. Der elfte Omnibus soll im Juni 2026 vom gesetzgeberischen Band laufen. Dabei handelt es sich um den sog. Tax Omnibus, der fünf EU-Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung von bürokratischem Ballast entrümpeln soll.

Mit dem Tax Omnibus will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen spürbar senken. Die German Tax Advisers (GTA) begrüßen diesen Ansatz. Zugleich unterbreiten sie konkrete Vorschläge für Vereinfachung, Digitalisierung, Harmonisierung und bessere Rechtssetzung.

Harmonisierung statt nationaler Übererfüllung

Die GTA kritisieren bei der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) das dort festgesetzte Mindestschutzniveau. Dieses verhindert eine echte Harmonisierung und fördert Wettbewerbsverzerrungen, Doppelbesteuerung und erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Stattdessen fordern die GTA abschließende Regelungen mit klar begrenzten Öffnungsklauseln. Bei der Zinsschranke unterstützen sie eine Beschränkung der Regelung auf konzerninterne Finanzierungen, eine verpflichtende Ausgestaltung des Freibetrags sowie Maßnahmen zur Abmilderung prozyklischer Effekte, etwa in wirtschaftlichen Krisen. Nachbesserungsbedarf sehen die GTA auch bei der Wegzugsbesteuerung. Entstrickungsbesteuerungen sollten dort unterbleiben, wo Vermögenswerte trotz Sitzverlagerung weiterhin vollständig steuerlich im Herkunftsstaat erfasst bleiben.

Digitalisierung konsequent nutzen

Die GTA schlagen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie vor, starre Listen zulässiger Gesellschaftsformen zu streichen und stattdessen alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen einzubeziehen. Zudem sprechen sie sich für ein einheitliches digitales EU-Portal für Dividendenbefreiungen aus. Ergänzend fordern sie den Abbau pauschaler GAAR-Dokumentationspflichten zugunsten gezielter Prüfungen im Verdachtsfall.

Ähnliche Vorschläge unterbreiten die GTA für die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: ein gemeinsames Freistellungsportal, eine klarere Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die Anerkennung mittelbarer Beteiligungen und eine Angleichung der Beteiligungsschwellen an die Mutter-Tochter-Richtlinie.

Mehr Klarheit, schnellere Verfahren

Ambitioniert sind die Reformvorschläge der GTA zur Streitbeilegungsrichtlinie: Ein vollständig digitalisiertes, einheitliches Beschwerdeverfahren über ein EU-Portal, klare Fristen, eine stärkere Beteiligung der Steuerpflichtigen und die Einrichtung einer ständigen unabhängigen EU-Schiedsstelle mit verbindlicher Entscheidungskompetenz. Eine solche Reform würde die Verfahren beschleunigen, Rechtssicherheit erhöhen und echte Entlastung für Unternehmen schaffen.


DStV vom 07.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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