26.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverträge im Baugewerbe

Beitrag mit Bild

Allgemeinverbindlicherklärungen in Tarifverträgen können sich auch auf Unternehmen ohne Arbeitnehmer beziehen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Allgemeinverbindlicherklärungen einiger Tarifverträge des Baugewerbes für wirksam gehalten.

Der VTV verpflichtet Bauunternehmen u. a. zur Zahlung eines Beitrags für die Berufsbildung, wobei erstmals auch Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen („Solo-Selbständige“) erfasst werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den VTV – wie auch weitere Tarifverträge – nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt, wodurch auch bisher nicht tarifgebundene Bauunternehmen von den tariflichen Rechtsnormen erfasst werden.

Gültigkeit für Unternehmen ohne Arbeitnehmer

Hiergegen hatten sich u. a. mehrere Solo-Selbständige mit der Begründung gewandt, die Neufassung des TVG sei verfassungswidrig; auch könne sich eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht auf Unternehmen ohne Arbeitnehmer beziehen. Das Landesarbeitsgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen  (Beschluss 14 BVL 5007/15 u. a. vom 21.07.2016) und die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen in folgenden Tarifverträgen festgestellt:

  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013
  • AVE vom 06.07.2015 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) vom 04.07.2002
  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10.12.2014
  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) vom 05.06.2014

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 22.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)