26.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverträge im Baugewerbe

Beitrag mit Bild

Allgemeinverbindlicherklärungen in Tarifverträgen können sich auch auf Unternehmen ohne Arbeitnehmer beziehen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Allgemeinverbindlicherklärungen einiger Tarifverträge des Baugewerbes für wirksam gehalten.

Der VTV verpflichtet Bauunternehmen u. a. zur Zahlung eines Beitrags für die Berufsbildung, wobei erstmals auch Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen („Solo-Selbständige“) erfasst werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den VTV – wie auch weitere Tarifverträge – nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt, wodurch auch bisher nicht tarifgebundene Bauunternehmen von den tariflichen Rechtsnormen erfasst werden.

Gültigkeit für Unternehmen ohne Arbeitnehmer

Hiergegen hatten sich u. a. mehrere Solo-Selbständige mit der Begründung gewandt, die Neufassung des TVG sei verfassungswidrig; auch könne sich eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht auf Unternehmen ohne Arbeitnehmer beziehen. Das Landesarbeitsgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen  (Beschluss 14 BVL 5007/15 u. a. vom 21.07.2016) und die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen in folgenden Tarifverträgen festgestellt:

  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013
  • AVE vom 06.07.2015 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) vom 04.07.2002
  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10.12.2014
  • AVE vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) vom 05.06.2014

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 22.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank