• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

11.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

Beitrag mit Bild

Wer verdient was? Tarifbindung des Arbeitgebers ist meist von Vorteil.

Die tariflichen Monatsverdienste in Deutschland sind im Jahr 2015 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Bei den Berechnungen wurden die tarifliche Grundvergütung sowie tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen berücksichtigt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, lag das Tarifplus ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen 2015 lag im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich bei 2,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum nach vorläufigen Berechnungen um 0,3 Prozent.

(Destatis vom 11.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht