• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

11.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

Beitrag mit Bild

Wer verdient was? Tarifbindung des Arbeitgebers ist meist von Vorteil.

Die tariflichen Monatsverdienste in Deutschland sind im Jahr 2015 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Bei den Berechnungen wurden die tarifliche Grundvergütung sowie tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen berücksichtigt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, lag das Tarifplus ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen 2015 lag im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich bei 2,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum nach vorläufigen Berechnungen um 0,3 Prozent.

(Destatis vom 11.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank