• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

11.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverdienste 2015 um 2,1 Prozent höher als im Vorjahr

Beitrag mit Bild

Wer verdient was? Tarifbindung des Arbeitgebers ist meist von Vorteil.

Die tariflichen Monatsverdienste in Deutschland sind im Jahr 2015 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Bei den Berechnungen wurden die tarifliche Grundvergütung sowie tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen berücksichtigt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, lag das Tarifplus ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen 2015 lag im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich bei 2,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum nach vorläufigen Berechnungen um 0,3 Prozent.

(Destatis vom 11.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht