• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifverdienste 2014: Arbeitskosten deutlich niedriger als in Frankreich

25.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverdienste 2014: Arbeitskosten deutlich niedriger als in Frankreich

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die tariflichen Monatsverdienste von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft stiegen im Jahr 2014 in Deutschland um 2,9 Prozent und in Frankreich um 1,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilt. Dennoch sind die Arbeitskosten pro geleistete Arbeitsstunde mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro.

In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland Frankreich. Das Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 Prozent im Gastgewerbe und 3,3 Prozent im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 Prozent in der Energieversorgung und jeweils 1,7 Prozent im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.

Hohe Lohnnebenkosten in Frankreich

Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen mit den Lohnnebenkosten, insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung die Arbeitskosten aus. In der deutschen Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.

Langjähriger Mindestlohn in Frankreich

In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014 betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).

(Destatis / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Eléonore H/fotolia.com


02.01.2026

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Ab 2026 müssen unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten an Arbeitnehmer mit neuen Sachbezugswerten lohnsteuerlich angesetzt werden.

weiterlesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Meldung

Elnur/123rf.com


02.01.2026

Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Die EU startet gezielte Pilotmaßnahmen zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und schafft damit die Grundlage für ein europaweites Gesetz zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026.

weiterlesen
Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank