• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Tarifpolitik: Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

06.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifpolitik: Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Tarifrunde 2019 Fahrt aufgenommen. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen zumeist zwischen 5,5 und 6,0 %. Außerdem spielt die Frage der Selbstbestimmung der Beschäftigten bei ihren Arbeitszeiten eine Hauptrolle.

Wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in seinem tarifpolitischen Jahresbericht 2018 aufzeigt, sind die Tarifvergütungen im Jahr 2018 nominal im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt um 3,0 % gestiegen. Gegenüber Steigerungsraten von jeweils 2,4 % in den beiden Vorjahren hat die Lohnentwicklung damit deutlich an Dynamik gewonnen. Nach Abzug des Verbraucherpreisanstiegs von 1,9 % ergibt sich für 2018 ein realer Zuwachs der Tarifvergütungen um 1,1 %.

Lohnverzicht für mehr Urlaub

„Mit der Tarifrunde 2018 haben die Gewerkschaften nicht nur kräftige Lohnzuwächse durchgesetzt, sondern auch eine Renaissance der tariflichen Arbeitszeitpolitik eingeleitet“, erklärt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. In einer Reihe von Branchen, wie z.B. der Metall- und Elektroindustrie, der Deutschen Post AG oder des öffentlichen Nahverkehrs, wurde erstmalig die Möglichkeit für Beschäftigte geschaffen, auf einen Teil der vereinbarten Lohnerhöhung verzichten und stattdessen zusätzliche freie Tage wählen können. Bei der Deutschen Bahn AG wurde bereits zum zweiten Mal hintereinander ein Wahlmodell vereinbart, bei dem sich alle Beschäftigten individuell zwischen mehr Geld oder mehr freier Zeit entscheiden können.

Tarifsteigerungen nach Branchen

In der Tarifbilanz für 2018 zeigen sich zwischen den verschiedenen Branchen und Wirtschaftsbereichen deutliche Unterschiede. Eine der höchsten jahresbezogenen Tarifsteigerungen konnte mit nominal 5,2 % das Bauhauptgewerbe verzeichnen. Die gefolgt von den Branchen Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft mit 4,5 %, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie mit 4,3 %, der Metall- und Elektroindustrie mit 4,0 % und der Systemgastronomie mit 3,9 %. Ebenfalls oberhalb des Durchschnitts lagen die Tariferhöhungen mit jeweils 3,4 % bei der Deutschen Bahn AG und im öffentlichen Dienst bei Bund und Gemeinden. 3,0 % erreichte die chemische Industrie.

Es folgten mit 2,8 % der Großhandel, mit jeweils 2,7 % der Einzelhandel und die Deutsche Post AG und mit jeweils 2,5 % die Deutsche Telekom AG, das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Branchen des Nahrungs- und Genussmittelgewerbe sowie der öffentliche Dienst bei den Ländern. Die Tariflöhne im privaten Verkehrsgewerbe stiegen um 2,2 %. Bei den Versicherungen erhöhten sich die Tarifvergütungen um 1,8 %, in der Eisen- und Stahlindustrie um 1,7 %, bei den Banken um 1,3 % sowie in der Textilindustrie um 1,2 %. In den Branchen mit unterdurchschnittlichen Tarifzuwächsen wurden die Erhöhungen zumeist bereits in den Vorjahren vereinbart, während 2018 keine Tarifabschlüsse getätigt wurden.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 05.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht