Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen. Die Mindestlohnkommission hat festgelegt, dass sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientiert.
Die Veränderungsrate des Tarifindex spiegelt alle Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten Stufenerhöhungen wider, die im Zeitraum von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind. Da die jüngst erfolgten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall- und Elektroindustrie erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 zahlungswirksam werden, wurden sie vom Statistischen Bundesamt (Destatis) nicht berücksichtigt.
Steigerung bis zu 4,4 Prozent wahrscheinlich
Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate von +3,2 Prozent durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf +4 Prozent und durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie auf +3,7 Prozent erhöht hätte. Beide Tarifabschlüsse zusammen hätten zu einer Steigerung von 4,4 Prozent geführt. In die Berechnungen des Tarifindex fließen rund 500 ausgewählte Tarifverträge und Besoldungsordnungen der Beamten ein.
(Statistisches Bundesamt, PM vom 21.06.2016/ Viola C. Didier)