26.05.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifbindung nimmt weiter ab

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Im Jahr 2020 arbeiteten 43 % der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 % der westdeutschen und 32 % der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46 % bzw. 34 %.

Die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), zeigt, dass die Tarifbindung in Deutschland weiter abnimmt. „Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, sagt IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

Die Verbreitung von Firmen- oder Haustarifverträgen blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant: diese Form der Tarifbindung galt 2020 für 8 % der westdeutschen und für 11 % der ostdeutschen Beschäftigten. 47 % der westdeutschen und 57 % der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab.

Tarifbindung nimmt mit Betriebsgröße zu

Die Tarifbindung nimmt mit der Betriebsgröße zu. Besonders hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Branchentarifvertrag fallen, im Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung mit 80 %, besonders gering ist der Anteil im Bereich Information und Kommunikation mit 11 %.

Auf Betriebsebene werden die Interessen der Beschäftigten vielfach durch Betriebsräte vertreten. Im Jahr 2020 waren in Ostdeutschland 36 % der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, in Westdeutschland traf dies auf 40 % zu. In den letzten Jahren hat sich der langjährige Rückstand Ostdeutschlands bei der betrieblichen Mitbestimmung verringert. Diese Annäherung beruht auf einer rückläufigen Reichweite im Westen und einer Zunahme im Osten. Lag 2016 der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat im Westen noch neun Prozentpunkte über der im Osten, betrug der Abstand 2020 vier Prozentpunkte.

(IAB vom 19.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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