Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob ein Porsche mit einem laut Katalog 67 l Kraftstoff fassenden Tankvolumen mangelhaft ist, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 l und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 l Kraftstoff keine Restreichweite mehr anzeigt.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger im Mai 2011 einen Porsche 911 Turbo S Cabriolet zum Preis von ca. 176.500 Euro mit einem lt. Ausstattungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tank erworben. Kurze Zeit nach der Fahrzeugübergabe bemängelte er, dass der Bordcomputer nach einem Verbrauch von 59 l Kraftstoff eine Restreichweite von 0 km anzeige, so dass er das im Katalog angegebene Tankvolumen von 67 l nicht nutzen könne. Er meinte, die Konstruktion des Kraftstofftanks einschließlich der Messung des Tankinhalts und die Ermittlung der Restreichweite seien mangelhaft und begehrte die Rückabwicklung vom Verkäufer.
Angabe im Katalog kein Mangel
Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte der Kläger keinen Erfolg (Urteil 28 U 165/13 vom 16.06.2015). Nach Anhörung einer Sachverständigen konnten die Richter keinen Sachmangel beim verkauften Porsche feststellen. Ihm fehle kein technischer Standard, die ein Käufer bei Fahrzeugen dieser Klasse erwarten dürfe. Die Konstruktion der Tankanlage entspreche dem Stand der Technik. Es stelle keinen Mangel dar, dass das im Ausstattungskatalog angegebene Tankvolumen von 67 l nicht vollständig für den Fahrbetrieb genutzt werden könne. Diese Angabe sei nicht mit der Menge des verfahrbaren Kraftstoffs gleichzusetzen. Zum Schutz des Motors vor schädlichen Schwebteilchen im Kraftstoff sei es nicht zu beanstanden, wenn eine Restmenge von ca. 3,3 l Kraftstoff von der Kraftstoffpumpe im Pumpensumpf des Tanks nicht zu erreichen sei.
Schutz des Motors vor Schäden
Die Restreichweitenanzeige des klägerischen Fahrzeugs weise ebenfalls keinen Mangel auf. Neben der Restmenge im Pumpensumpf lasse diese zwar eine weitere Kraftstoffrestmenge von bis zu 3,1 l Kraftstoff unberücksichtigt. Auch diese herstellerseits gewollte Computereinstellung diene dem Schutz des Motors. Sie solle verhindern, dass der Tank soweit leer gefahren werde, dass die Kraftstoffpumpen – etwa beim extremen Kurvenfahren – Luft ansaugen könnten, was ebenfalls zu Motorschäden führen könne. Wenn der Bordcomputer mithin nur die Restreichweite anzeige, die gefahrlos zurückgelegt werden könne, sei dies kein Mangel, ebenso nicht der Umstand, dass der Porsche unter bestimmten Fahrbedingungen noch eine gewisse Strecke weitergefahren werden könne, obwohl der Computer bereits 0 km als Restreichweite anzeige.
(OLG Hamm / Viola C. Didier)