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21.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Tabu-Thema Lohn: Nur jeder Achte will Auskunft

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©zest_marina/fotolia.com

Nur knapp die Hälfte der Mitarbeiter in deutschen Unternehmen kennt das neue Entgelttransparenzgesetz und ist sich der Möglichkeiten bewusst, die sich für sie daraus ergeben. Das zeigt eine aktuelle Studie der des Prüfungs- und Beratungsunternehmens EY.

Lediglich 45 % der rund 1.000 angestellten Fach- und Führungskräfte in Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeitern wissen, dass es das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt. Frauen sind mit 40 % weniger informiert als Männer (52 %). „Gerade die geringere Kenntnis der weiblichen Angestellten verwundert aufgrund der aktuellen Gleichberechtigungsdebatte, die auch die gerechtere Entlohnung von Frauen thematisiert“, kommentiert Dr. Henning Curti, Executive Director und Vergütungsspezialist bei EY. Auch sei es die erklärte Intention des Gesetzgebers, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu schließen. Laut statistischen Erhebungen verdienen Frauen in gleicher Position 7 % weniger als Männer.

Unternehmen informieren wenig

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der individuelle Auskunftsanspruch: Seit Januar 2018 kann in Unternehmen mit über 200 Beschäftigten jeder Arbeitnehmer erfragen, nach welchen Kriterien sein Gehalt bestimmt wird. Zudem muss er auf Anfrage Auskunft darüber erhalten, wie die Medianvergütung einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts aussieht. Der Großteil der Mitarbeiter, die diese Regelungen kennen, hat sich in den Medien darüber informiert (70 %). Nur 18 % nennen als Quelle die Kommunikation im Betrieb per E-Mail oder Intranet, 14 % den Betriebsrat und 3 % den Gleichstellungsbeauftragten oder die Gleichstellungsbeauftragte. Folgerichtig erklären lediglich 20 % der Befragten, dass in ihrem Unternehmen offen mit dem Thema Entgeltgleichheit umgegangen wird. 62 % der Arbeitnehmer wünschen sich aber mehr Informationen zum Entgelttransparenzgesetz von ihrem Arbeitgeber.

Zurückhaltung beim Auskunftsanspruch

Auch bei der Nutzung des neuen Gesetzes sind die Mitarbeiter bislang zurückhaltend. Nur jeder Achte der befragten Angestellten will seinen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen. Hier ist es vor allem die Neugier, die dazu motiviert. Die Vermutung, schlechter bezahlt zu werden als Kollegen des anderen Geschlechts, wird mit 51 % eher von Frauen geäußert. Ein Drittel der Mitarbeiter, die nicht aktiv werden wollen, rechnet damit, dass sich daraus Nachteile für sie ergeben würden. In erster Linie befürchten sie mit 63 % verstärkten Druck seitens des Vorgesetzten, aber auch geringere zukünftige Entwicklungschancen. „Merken die Mitarbeiter mit der Zeit, dass sie nicht mit Sanktionen rechnen müssen, wird die Zahl der Anfragen steigen“, erwartet Jörg Wenzel, Senior Manager und Vergütungsspezialist bei EY. Auch neigen jüngere Mitarbeiter eher dazu, von dem Gesetz Gebrauch zu machen als ihre älteren Kollegen.

(EY, PM vom 13.03.2018 / Viola C. Didier)


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