• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Syndikus – ja oder nein? BGH zur anwaltlichen Prägung des Arbeitsverhältnisses

25.11.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Syndikus – ja oder nein? BGH zur anwaltlichen Prägung des Arbeitsverhältnisses

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil Hinweise dazu gegeben, ob eine Tätigkeit schon dann ausreichend für die Zulassung als Syndikus rechtsanwaltlich geprägt ist, wenn mehr als 50 % Anwaltstätigkeit sind.

Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen.

Voraussetzungen der Zulassung als Syndikus

Dies hat der BGH in einem jüngst publizierten Urteil vom 30.09.2019 (AnwZ (Brfg) 63/17) entschieden, welches die Voraussetzungen der Zulassung als Syndikusrechtsanwältin oder -rechtsanwalt, insbesondere das Erfordernis der anwaltlichen Prägung der Tätigkeit gem. § 46 III BRAO betrifft.

Anwaltliche Prägung von mindestens 60 %

Der BGH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung, dass eine anwaltliche Prägung von „mindestens 60 %, zeitweise eher 70 %“ der Tätigkeit ausreichend sei (im konkret entschiedenen Fall waren es 65 %). Interessant sind zudem zwei weitere Feststellungen des BGH, mit denen er seine bisherige Rechtsprechung ergänzt:

Eine Gesamtvertretungsbefugnis hält der BGH nicht für zwingend erforderlich. Auch das selbstständige Führen von Verhandlungen lasse auf eine Vertretungsbefugnis schließen. Ausdrücklich verweist der BGH hierbei auf das zur früheren Rechtslage herausgegebene Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Verhandlungen mit dem Betriebsrat sieht der BGH in diesem Kontext als verantwortliches Auftreten nach außen i. S. v. § 46 III Nr. 4 BRAO an, denn der Betriebsrat habe eigene Rechte und Zuständigkeiten.

(BRAK, NL vom 20.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht