14.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sturz in Reha-Kantine: Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht für den Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik.

Stürzt ein Versicherter in der Kantine einer Reha-Klinik, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Versicherten ab, die dieser gegen die zuständige Berufsgenossenschaft erhoben hatte. Der Mann war in der Kantine der Reha-Klinik in der Nähe der Essensausgabe aus seinem Elektrorollstuhl gestürzt und hatte sich eine Sprunggelenksfraktur zugezogen.

Essen ist Privatsache

Der Bereich der Nahrungsaufnahme betreffe jedoch eigene Belange und stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ansonsten versicherten Aufenthalt in der Reha-Klinik, lautet das Urteil S 6 U 284/14 vom 15.01.2016. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Einnahme von Mahlzeiten in der Kantine von der Klinikleitung ausdrücklich empfohlen worden war, damit die Patienten am sozialen Leben in der Klinik teilhaben.

Kein innerer Zusammenhang ersichtlich

Ein innerer Zusammenhang, der Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist, sei erst anzunehmen, wenn die Einnahme der Mahlzeiten in der Kantine ärztlich „zwingend“ vorgeschrieben oder aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dies sei der Fall bei der Einnahme spezieller Krankenkost, etwa in einer auf die Therapie gastroenterologischer Leiden ausgerichteten Klinik. Ein solcher Ausnahmefall sei beim Kläger aber nicht gegeben gewesen. Allein die aus sozialen Gründen motivierte Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen reiche hierfür jedoch nicht aus.

(SG Aachen, PM vom 09.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank