14.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sturz in Reha-Kantine: Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht für den Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik.

Stürzt ein Versicherter in der Kantine einer Reha-Klinik, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Versicherten ab, die dieser gegen die zuständige Berufsgenossenschaft erhoben hatte. Der Mann war in der Kantine der Reha-Klinik in der Nähe der Essensausgabe aus seinem Elektrorollstuhl gestürzt und hatte sich eine Sprunggelenksfraktur zugezogen.

Essen ist Privatsache

Der Bereich der Nahrungsaufnahme betreffe jedoch eigene Belange und stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ansonsten versicherten Aufenthalt in der Reha-Klinik, lautet das Urteil S 6 U 284/14 vom 15.01.2016. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Einnahme von Mahlzeiten in der Kantine von der Klinikleitung ausdrücklich empfohlen worden war, damit die Patienten am sozialen Leben in der Klinik teilhaben.

Kein innerer Zusammenhang ersichtlich

Ein innerer Zusammenhang, der Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist, sei erst anzunehmen, wenn die Einnahme der Mahlzeiten in der Kantine ärztlich „zwingend“ vorgeschrieben oder aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dies sei der Fall bei der Einnahme spezieller Krankenkost, etwa in einer auf die Therapie gastroenterologischer Leiden ausgerichteten Klinik. Ein solcher Ausnahmefall sei beim Kläger aber nicht gegeben gewesen. Allein die aus sozialen Gründen motivierte Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen reiche hierfür jedoch nicht aus.

(SG Aachen, PM vom 09.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


06.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Nicht jeder Datenschutzverstoß führt automatisch zu Schmerzensgeld. Entscheidend ist, ob ein konkreter Schaden und eine Persönlichkeitsverletzung nachweisbar sind.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Steuerboard

Hans Weggenmann


05.05.2025

Koalitionsvertrag 2025 – Deep Dive zur Unternehmensbesteuerung

Der Koalitionsvertrag enthält im Bereich der Unternehmensbesteuerung grds. positive Ansätze, doch es fehlt an der nötigen Entschlossenheit für eine umfassende und zügige Unternehmenssteuerreform.

weiterlesen
Koalitionsvertrag 2025 – Deep Dive zur Unternehmensbesteuerung

Meldung

©animaflora/fotolia.com


05.05.2025

BFH zur Steuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten

Doppelbesteuerung vermeiden: Der Bundesfinanzhof hat wichtige Kriterien zur Anerkennung ausländischer Betriebsstätten präzisiert.

weiterlesen
BFH zur Steuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank