Der Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll künftig gezielter bekämpft werden: Der Bundesrat hat am 02.06.2017 dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) zugestimmt. Dies hatte die Bundesregierung als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Panama Papers Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht.
Das StUmgBG sorgt für mehr Transparenz bei den grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ins Drittland: Steuerpflichtige haben Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland künftig anzuzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können Bußgelder verhängt werden.
Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sog. Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
(Bundesrat, PM vom 02.06.2017/ Viola C. Didier)