• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen

28.02.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen

Zur Situation in Deutschland stellt eine aktuelle Studie fest, dass 100 % der einbezogenen Unternehmen 2022 über ESG-Sachverhalte berichtet haben.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Am 22.02.2024 hat die International Federation of Accountants (IFAC) zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) eine aktualisierte Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 weltweit größten Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2022. Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Globales System für die Offenlegung erforderlich

Demnach berichten diese Unternehmen detaillierter und umfassender über Nachhaltigkeit als in der Vergangenheit und lassen sich diese Angaben auch in größerem Umfang bestätigen. Allerdings mache die Verwendung von unterschiedlichen Nachhaltigkeitsstandards und -rahmen es Investoren, Kreditgebern und anderen Stakeholdern weiterhin schwer, konsistente und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen zu ermitteln. Daher sei es notwendig, dass Unternehmen weltweit ein globales System für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln.

Positiv sei zu vermerken, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und das Rahmenwerk der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwenden. Dies dürfte den Übergang zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) erleichtern.

Situation in Deutschland

Zur Situation in Deutschland stellt die Studie fest, dass 100 % der einbezogenen Unternehmen 2022 über ESG-Sachverhalte berichtet haben. Sofern hierzu eine Bestätigungsleistung eingeholt wurde, erfolgte dies zu 95,6 % durch eine Prüfungsgesellschaft (in der Regel nach ISAE 3000).

Bemerkenswert ist außerdem, dass der zeitliche Abstand zwischen Erteilung des Bestätigungsvermerks und der Unterzeichnung des ESG-Assurance-Berichtes in Europa weniger als eine Woche beträgt, in den USA und Kanada hingegen weiterhin mehr als drei Monate.


WPK vom 16.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht