• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen

28.02.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen

Zur Situation in Deutschland stellt eine aktuelle Studie fest, dass 100 % der einbezogenen Unternehmen 2022 über ESG-Sachverhalte berichtet haben.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Am 22.02.2024 hat die International Federation of Accountants (IFAC) zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) eine aktualisierte Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 weltweit größten Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2022. Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Globales System für die Offenlegung erforderlich

Demnach berichten diese Unternehmen detaillierter und umfassender über Nachhaltigkeit als in der Vergangenheit und lassen sich diese Angaben auch in größerem Umfang bestätigen. Allerdings mache die Verwendung von unterschiedlichen Nachhaltigkeitsstandards und -rahmen es Investoren, Kreditgebern und anderen Stakeholdern weiterhin schwer, konsistente und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen zu ermitteln. Daher sei es notwendig, dass Unternehmen weltweit ein globales System für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln.

Positiv sei zu vermerken, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und das Rahmenwerk der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwenden. Dies dürfte den Übergang zu den im vergangenen Jahr veröffentlichten Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) erleichtern.

Situation in Deutschland

Zur Situation in Deutschland stellt die Studie fest, dass 100 % der einbezogenen Unternehmen 2022 über ESG-Sachverhalte berichtet haben. Sofern hierzu eine Bestätigungsleistung eingeholt wurde, erfolgte dies zu 95,6 % durch eine Prüfungsgesellschaft (in der Regel nach ISAE 3000).

Bemerkenswert ist außerdem, dass der zeitliche Abstand zwischen Erteilung des Bestätigungsvermerks und der Unterzeichnung des ESG-Assurance-Berichtes in Europa weniger als eine Woche beträgt, in den USA und Kanada hingegen weiterhin mehr als drei Monate.


WPK vom 16.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank