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06.09.2022

Meldung, Steuerrecht

Studie über die Regulierung von Steuerintermediären

Studie über die Regulierung von Steuerintermediären

Das Europäische Parlament hat im Juli 2022 eine Studie über die Regulierung von Steuerintermediären und Best Practice veröffentlicht.

Eine vom EU-Parlament in Auftrag gegebene Studie zur Regulierung von Steuerintermediären kommt zu dem Ergebnis, dass Steuerintermediäre in allen untersuchten Ländern – darunter auch Deutschland – in einem zunehmend regulierten Umfeld tätig sind.

Das Europäische Parlament hat im Juli 2022 eine Studie über die Regulierung von Steuerintermediären und Best Practice veröffentlicht. Die Studie untersucht das regulatorische Umfeld in Deutschland sowie in den Niederlanden, Italien, Irland und im Vereinigten Königreich und kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland aufgrund des regulatorischen Umfelds Probleme anderer Staaten nicht bestehen. Analysiert werden der regulatorische Raum steuerberatender Tätigkeit, die Auswirkungen der Regulierung auf die Steuer-Compliance, Schwächen im jeweiligen System und mögliche EU-weite Lösungsansätze. In Bezug auf Letzteres werden ein EU-Verhaltenskodex, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie gezielte Maßnahmen gegen Steuervermeidungs-Enabler diskutiert.

Ergebnis: Steuerintermediäre praktizieren in reguliertem Umfeld

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass unterschiedliche Berufsgruppen, wie eben auch Anwältinnen und Anwälte, Steuerberatung erbringen, deren Status in Deutschland im Gegensatz zu den anderen untersuchten Staaten geschützt ist. Obwohl in vier Staaten die Steuerberatung der Selbstverwaltung unterliegt, praktizieren Steuerintermediäre aufgrund europäischer wie nationaler Regelungen in allen fünf Staaten in einem zunehmend regulierten Umfeld.

Zu Deutschland kommt die Studie hinsichtlich Steuer-Compliance zu dem Schluss, dass die intensive Regulierung manche Probleme anderer Staaten verhindere; dies könne ggf. durch die Tatsache unterstützt werden, dass der größte Betrugsfall in der Geschichte der Bundesrepublik ein Bankenskandal – kein Steuerberaterskandal – gewesen sei.

Die Studie empfiehlt schließlich, weitergehende Untersuchungen durchzuführen, die Datenlage sei vielfach noch nicht ausreichend. Die vollständigen Ergebnisse der Studie finden Sie hier.


BRAK vom 02.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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