• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Studie: Diskontinuität im Erwerbsverlauf nimmt zu

22.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Studie: Diskontinuität im Erwerbsverlauf nimmt zu

Beitrag mit Bild

Erstmals haben die Wissenschaftler des IfM Bonn die Selbstständigkeit in Deutschland aus erwerbsbiografischer Perspektive untersucht.

Das tradierte Bild „Einmal Unternehmer, immer Unternehmer“ befindet sich nach Untersuchungen des IfM Bonn im Wandel, auch wenn ein großer Teil der Selbstständigen dauerhaft eigenständig bleibt: Selbstständigkeit ist immer öfter ein begrenzter Lebensabschnitt.

In den vergangenen Jahrzehnten ist die Anzahl derjenigen Erwerbstätigen gestiegen, die zwischen Selbstständigkeit, abhängiger Beschäftigung und auch Phasen der Arbeitslosigkeit hin und her wechseln: So haben selbstständige Männer, die zwischen 1944 und 1949 geboren wurden, zwischen 15 und 44 Jahre im Durchschnitt sechs unterschiedliche Phasen durchlebt. Gleichaltrige Frauen, die zwischen 1960 und 1969 geboren sind, weisen – bedingt durch Kindererziehung – durchschnittlich eine Erwerbsphase mehr auf. Dabei fand bei beiden Geschlechtern die Mehrzahl der Wechsel vor der (ersten) Selbstständigkeitsphase statt.

Ausbildung und Anstellung geht Selbstständigkeit voran

„Betrachtet man sowohl die Reihenfolge der verschiedenen Erwerbszustände als auch deren Dauer, dann gleicht keine Erwerbsbiografie der anderen. Vor der ersten Selbstständigkeit steht jedoch in der Regel eine betriebliche oder akademische Ausbildung und eine abhängige Beschäftigung“, erläutert Dr. Rosemarie Kay. Wer seine Selbstständigkeit beendet, wechselt allerdings meist dauerhaft in eine abhängige Beschäftigung. Wer dagegen anschließend eine Ausbildung absolviert, in Elternzeit geht oder arbeitslos wird, weist auch später zumeist einen unsteten Erwerbsverlauf auf.

Öfter eine Phase der Selbstständigkeit im Erwerbsverlauf

„Die zunehmende Diskontinuität im Erwerbsverlauf von Selbstständigen erhöht zwar einerseits das Altersarmutsrisiko. Auf der anderen Seite ist aber auch zu befürchten, dass ein größerer Teil der geringverdienenden Selbstständigen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müsste, würde die Bundesregierung ihre Pläne einer verpflichtenden Rentenversicherung für diese Personengruppe realisieren. Hinzu kommt, dass diejenigen, die auf absehbare Zeit lediglich ein geringes Einkommen in der Selbstständigkeit erwirtschaften können, gar nicht erst diesen Weg beschreiten würden“, so die stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn.

(IfM Bonn, PM vom 18.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)