• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Studie: Sechs von zehn Beschäftigten möchten Urlaubsanträge online abwickeln

08.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Studie: Sechs von zehn Beschäftigten möchten Urlaubsanträge online abwickeln

Beitrag mit Bild

Etwa zwei Drittel der Befragten arbeiten in einem Unternehmen, das in der Personalarbeit weiterhin fast ausschließlich auf klassische Formulare setzt.

Eine aktuelle Befragung der Unternehmensberatung ROC Deutschland unter 1.000 Arbeitnehmern zeigt, dass 61 Prozent der Arbeitnehmer gerne Online-Tools oder Smartphone-Apps anstelle von Urlaubsanträgen, Reisekostenabrechnungen und Seminar-Anmeldungen in Papierform nutzen würden.

„Unsere Befragung zeigt außerdem, dass 56 Prozent der Arbeitnehmer zumindest gelegentlich auch im Homeoffice arbeiten möchten. Das ist ein Vorgeschmack auf die digitale Zukunft“, sagt Oliver Back, Geschäftsführer von ROC Deutschland. Doch nicht nur für den Mitarbeiter am häuslichen Schreibtisch ist es praktisch, seinen nächsten Urlaub online zu beantragen, sich via Internet bei einer Weiterbildungsmaßnahme seines Arbeitgebers anzumelden oder ein neues Wissensgebiet per Applikation zu lernen. Auch der Beschäftigte vor Ort in der Firma profitiert von derlei Hilfsmitteln, die er jederzeit wie in einem Selbstbedienungsgeschäft nutzen kann.

Digitalisierung der Arbeitswelt könnte effektiver sein

Doch hier herrscht noch erheblicher Nachholbedarf bei den Unternehmen. Das gilt vor allem für das Buchen beziehungsweise Stornieren von Weiterbildungsmaßnahmen, für Online-Schulungen oder Lern-Applikationen sowie das Ändern von Mitarbeiterdaten, etwa nach einem Umzug. So gibt gerade einmal jeder dritte Befragte an, sein Unternehmen arbeite bereits mit derartigen digitalen Werkzeugen. Überdies können nur 37 Prozent der Arbeitnehmer via Internet eine Dienstreise beantragen oder ihre Reisekosten abrechnen. Weitere 39 Prozent gaben an, ihre Firma setze digitale Werkzeuge beim Erstellen von Dienstplänen ein. Ähnlich mager ist der Spitzenwert: Lediglich 45 Prozent der Befragten können ihren Urlaub digital beantragen. Überdies fällt auf, dass rund jeder zehnte Beschäftigte nicht weiß, welche digitalen Hilfsmittel ihm seine Firma in der Personalarbeit anbietet.

(ROC Deutschland GmbH / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht