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29.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland

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©Zerbor/fotolia.com

Zum 01.04.2018 bekommt die Arbeitsgerichtsbarkeit des Saarlandes ein neues Format: Aus den bisherigen Arbeitsgerichten Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis wird das neue Arbeitsgericht Saarland.

Um die große Bandbreite der arbeitsgerichtlichen Aufgaben zu bewältigen und die Qualität der Rechtsprechung im Saarland zu sichern ist eine gewisse Mindestgröße eines Gerichts sinnvoll, um auf allen Arbeitsebenen auch im Vertretungsfall die anstehenden Aufgaben effizient erfüllen zu können. Aus diesem Grund werden nun die drei bisherigen, äußerst kleinen Arbeitsgerichte zu einem künftig landesweit zuständigen Arbeitsgericht Saarland zusammengefasst.

Alle Gerichte an einem Platz

Standort des neuen Gerichts ist mitten im Justizviertel – in direkter Nachbarschaft unter anderem zum OLG Saarbrücken, zum LG Saarbrücken und zum AG Saarbrücken – die Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken. Auch das Landesarbeitsgericht zieht zeitgleich in das Gebäude. „Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität in der Rechtsprechung zu sichern, effiziente Personalstrukturen zu schaffen und die Aufgaben des Gerichts bürgerfreundlich zu erfüllen“, erklärt Justizminister Peter Strobel.

Notdienst für Eilfälle

Der Umzug von den bisherigen Gerichtsstandorten an die neue zentrale Behörde erfolgt am 28. und 29.03.2018. Nach den Osterfeiertagen wird am 02. und 03.04.2018 die Betriebsbereitschaft am neuen Standort hergestellt. An den genannten Tagen wird jeweils für Eilfälle ein Notdienst vorgehalten.

(Ministerium der Justiz des Saarlandes, PM vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)


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