• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland

29.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Zum 01.04.2018 bekommt die Arbeitsgerichtsbarkeit des Saarlandes ein neues Format: Aus den bisherigen Arbeitsgerichten Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis wird das neue Arbeitsgericht Saarland.

Um die große Bandbreite der arbeitsgerichtlichen Aufgaben zu bewältigen und die Qualität der Rechtsprechung im Saarland zu sichern ist eine gewisse Mindestgröße eines Gerichts sinnvoll, um auf allen Arbeitsebenen auch im Vertretungsfall die anstehenden Aufgaben effizient erfüllen zu können. Aus diesem Grund werden nun die drei bisherigen, äußerst kleinen Arbeitsgerichte zu einem künftig landesweit zuständigen Arbeitsgericht Saarland zusammengefasst.

Alle Gerichte an einem Platz

Standort des neuen Gerichts ist mitten im Justizviertel – in direkter Nachbarschaft unter anderem zum OLG Saarbrücken, zum LG Saarbrücken und zum AG Saarbrücken – die Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken. Auch das Landesarbeitsgericht zieht zeitgleich in das Gebäude. „Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität in der Rechtsprechung zu sichern, effiziente Personalstrukturen zu schaffen und die Aufgaben des Gerichts bürgerfreundlich zu erfüllen“, erklärt Justizminister Peter Strobel.

Notdienst für Eilfälle

Der Umzug von den bisherigen Gerichtsstandorten an die neue zentrale Behörde erfolgt am 28. und 29.03.2018. Nach den Osterfeiertagen wird am 02. und 03.04.2018 die Betriebsbereitschaft am neuen Standort hergestellt. An den genannten Tagen wird jeweils für Eilfälle ein Notdienst vorgehalten.

(Ministerium der Justiz des Saarlandes, PM vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


18.08.2026

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den RegE des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) verabschiedet, mit dem zahlreiche punktuelle Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen werden sollen, die dem Bürokratieabbau, der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sowie der Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen dienen.

weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Meldung

©djedzura/123rf.com


18.08.2026

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Das AGG schützt seit 20 Jahren vor Diskriminierung, doch die geplante Reform lässt laut DAV und DGB wichtige Lücken offen.

weiterlesen
20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.08.2026

FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Die Umbuchung einer Gesellschafterforderung in die Kapitalrücklage einer KG schafft laut FG Münster keine jungen Finanzmittel.

weiterlesen
FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht