Die Bundesregierung will Investitionen aus dem Ausland in deutsche Unternehmen strenger prüfen, schreibt die Bundesregierung in der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Mit der Verordnung soll das nationale Investitionsprüfungsrecht konkretisiert werden.
Das Investitionsprüfungsrecht soll vor allem auf Bereiche mit sicherheitsrelevanten Technologien ausgeweitet werden. Dazu zählt die Regierung Unternehmen, die branchenspezifische Software zum Betrieb kritischer Infrastrukturen entwickeln. Dazu gerechnet werden unter anderem Unternehmen, die mit Überwachungsmaßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz betraut sind, Cloud-Computing-Dienste erbringen oder Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematikinfrastruktur sind.
Hauptziel: Schutz kritischer Infrastrukturen
„Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von strategischer Bedeutung. Beeinträchtigungen kritischer Prozesse oder gar ihr Ausfall können weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben“, schreibt die Bundesregierung. Der Erwerb von Unternehmen aus diesem Bereich durch unionsfremde Investoren „trifft regelmäßig die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.
Rüstungsindustrie im Blick
Auch der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen in der Rüstungsindustrie wird in Zukunft strenger geprüft: „Wehrtechnische Unternehmen in Deutschland mit inländischer Mehrheitsbeteiligung sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr einschließlich der Versorgungssicherheit im Einsatz sowie zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung. Bei ausländischen Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik besteht ein erhebliches Risiko, mittel- bis langfristig technisches Know-how, die Entwicklungs- wie auch Produktionskapazitäten und damit eine zuverlässige Wehrindustrie, die im Krisenfall unerlässlich ist, zu verlieren“, begründet die Bundesregierung die intensiveren Prüfungen. Auf welche verteidigungspolitischen Schlüsseltechnologien und auf welche kritischen Infrastrukturen die Verordnung im Detail Anwendung findet, ist von der Bundesregierung in anderen Dokumenten festgehalten worden.
(Dt. Bundestag, hib vom 11.09.2017 / Viola C. Didier)